Frage an Patrick Sensburg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Patrick Sensburg
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Frage von Damian P. •

Frage an Patrick Sensburg von Damian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Sensburg,

Folgende Fragen beziehen sich auf den NSA-Skandal.

1. Besteht die Möglichkeit Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschuss in einem Live-Stream zu verfolgen? Falls nicht: Was sind die Günde dafür?

2. In den Medien wird darüber berichtet, dass der BND täglich 220 Millionen Verbindungsdaten abgreift und diese an US-Dienste wie z.B. die NSA weiterreicht.

2.1 Haben Sie eine Vermutung woher diese Aussagen kommen könnten? Gibt es Indizien für oder gegen diese Aussagen und welche sind diese?

2.2 Was schliesst der Begriff "Verbindungsdaten" eigentlich genau ein? Aus welchen einzelnen (atomaren) Bestandteilen setzt sich denn ein Verbindungsdatum zusammen? Was genau ist gemeint, wenn im Ausschuss über Verbindungsdaten geredet wird?

2.3 Gibt es Erkenntnisse das neben der NSA auch andere Geheimdienste Daten vom BND erhalten haben? Wenn ja: Um welche Nachrichtendienste und Daten handelt es sich?

3. Der BND hat ein Modernisierungspaket zum Ausbau seiner technischen Infrastruktur in Höhe von 300 Millionen Euro beantragt. Wer bewertet diesen Antrag? Mit welcher Methodik wird der Antrag bewertet? Wer gibt ihn statt/lehnt ihn ab? Kann über den Antrag vernünftig entschieden werden, solange die Position des BND im NSA-Skandal ungeklärt ist?

Schöne Grüße,
Damian Poddebniak

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Poddebniak,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail auf abgeordnetenwatch.de vom 31. Januar 2015.

Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode ist eingesetzt worden, um eine Reihe im Untersuchungsauftrag genannter Fragen im Zusammenhang mit Spionagetätigkeiten der USA und vier weiterer Staaten zu untersuchen. In den letzten 10 Monaten hat der Ausschuss dazu 11 Sachverständige und 21 Zeugen gehört. Die Beweisaufnahmesitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses sind in der Regel öffentlich. Ton- und Filmaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragung fallen nicht unter den Öffentlichkeitsgrundsatz und finden daher wie in einer Gerichtsverhandlung nicht statt. Dies dient u.a. auch dazu, dass Zeugen unbeeinflusst von den Aussagen vorheriger Zeugen befragt werden können.

In welchem Umfang der BND mit ausländischen Nachrichtendiensten zusammenarbeitet ist Untersuchungsgegenstand. Einzelne Zeitungsartikel kommentiere ich als Vorsitzender des Ausschusses daher nicht. Sie können sich aber sicher sein, dass die einzelnen Ausschussmitglieder entsprechende Fragen an die Zeugen stellen werden.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg