Warum gibt es keine Änderungen im deutschen Tierschutzgesetz? Wie kann man weiterhin Langstreckentransporte und Tierversuche an Lebewesen mit Herz und Seele zulassen?

Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickend
Peggy Schierenbeck
SPD
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Frage von Tibke C. •

Warum gibt es keine Änderungen im deutschen Tierschutzgesetz? Wie kann man weiterhin Langstreckentransporte und Tierversuche an Lebewesen mit Herz und Seele zulassen?

Sehr geehrte Fr. Schienenverkehr, bitte helfen Sie die Welt für Tiere lebenswerter zu machen und beachten Sie die oben gestellten Fragen.

Vielen Dank.

Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickend
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Tierschutz liegt mir besonders am Herzen - nicht zuletzt aufgrund meiner Mitgliedschaft im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages. Daher freut es mich außerordentlich, dass wir nun endlich eine Novelle des Tierschutzgesetzes auf den Weg bringen.
Die von Ihnen angesprochenen Bedenken bezüglich Langstreckentransporten teile ich voll und ganz. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in seinem Gesetzentwurf das Thema Tiertransporte allerdings ausgeklammert, weil es in erster Linie auf eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene setzt. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport vorgelegt. Diese wurde noch nicht abgeschlossen und könnte nun, in der neuen Wahlperiode des EU-Parlaments, weiter vorangetrieben werden. Der Entwurf sieht zahlreiche Verbesserungen der Transportbedingungen für die Tiere vor. Die SPD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich zu einem Beschluss auf EU-Ebene und zur nationalen Umsetzung in Deutschland kommt.
Tierversuche sind in Deutschland und der Europäischen Union bereits jetzt streng reguliert (Tierschutzgesetz (TierSchG) und Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)). Ein generelles Verbot von Tierversuchen ist aus juristischen und praktischen Gründen nicht möglich. So können Tierversuche in der Wissenschaft nicht grundsätzlich verboten werden, da dies im Widerspruch zum Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5, Abs. 3 Grundgesetz) stehen würde, wie auch einige Gerichtsverfahren bereits bestätigt haben. Ein Verbot von Tierversuchen in der Medizinforschung ist ebenfalls nicht umsetzbar, da Forschungen am Menschen erst dann durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehören auch Tierversuche. Bereits jetzt müssen bei solchen Versuchen allerdings strenge Kriterien eingehalten werden - insbesondere muss ein “vernünftiger Grund” gegeben sein. Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird der entsprechende Paragraph um eine Erläuterung in der Begründung erweitert, um hier für weitere Klarheit zu sorgen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Tierschutzgesetz die Lebensqualität etlicher Tiere verbessern.
Dennoch ist Tierschutz ein fortwährender Prozess und muss immer weiter ausgebaut werden. 
Auch sind Forschungsmöglichkeiten, die Tierversuche erübrigen, weiterhin in der Entwicklung. Hierzu bedarf es allerdings auch weiter Forschungsgelder.
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz für den Tierschutz! 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
 
Mit freundlichen GrüßenPeggy Schierenbeck

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