Die nötige gesetzliche Anpassung des IFG ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten. Das IFG wird nicht abgeschafft.
Die Beitragsentlastungstarife gelten nach aktuellem Recht nicht als Sparverträge, sondern als Bestandteil der Krankenversicherung.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten jetzigen Regelung und Haltefrist etwas zu ändern.
Ab 2031 bis 2041 soll der Renteneintritt von 67 auf 67,5 Jahre erhöht werden, um ihn an die Lebenserwartung zu koppeln. Es wird keinen Automatismus hierzu geben
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Derzeit wird europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
