Frage an Peter Aumer bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Peter Aumer
Peter Aumer
CSU
92 %
12 / 13 Fragen beantwortet
Frage von Barbara D. •

Frage an Peter Aumer von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Aumer,

Mit Ihrem Gesetz zur Erwerbsminderungsrente gratulieren wir vergessenen Erwerbsgeminderten vom Jahr 2001-2013 Ihnen sehr herzlich. Doch wir haben seid 2014 nichts von Ihren Verbesserungen gehabt. Seid 2014 wurde immer vergessen,das es uns auch noch gibt. Wann bekommen wir endlich eine Verbesserung unserer Rente? Sie sagen doch immer, wir sind nicht freiwillig in Rente gegangen. Das sind wir auch nicht, warum bekommen Teil-Erwerbsgeminderte eine höhere Rente, wie ich Sie Heute nach 17 Jahren ? Meine Netto Rente ist 345,52 Euro, die Rentenerhöhung dieses Jahr war Netto :11,19 Euro, also 1,19 Euro mehr wie Hartz 4 Empfänger. Dafür habe ich 20 Jahre gearbeitet und neben meiner Arbeit einen Angehörigen gepflegt. Ist das soziale Gerechtigkeit? Sozialer Frieden wird durch diese ungerechten Rentenreformen nicht gefördert!

Mit freundlichen Grüßen

B. D.

Portrait von Peter Aumer
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau D.,

Sie fragen nach einer Besserung der Erwerbsminderungsrente für alle, die zwischen 2001-2013 vollständig oder teilweise erwerbsunfähig wurden.
Der Eintritt einer Erwerbsminderung ist ein besonderer Schicksalsschlag für die Betroffenen. Für ehemals Erwerbstätige fängt die Erwerbsminderungsrente zumindest ein Stück weit die Einkommenseinbußen auf, die damit verbunden sind, wenn man aus gesundheitlichen Gründen längerfristig gar nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann. In der Vergangenheit wurde das zugrundeliegende Recht mehrfach verändert. Hier hat es nicht nur Kürzungen, sondern auch Verbesserungen gegeben.
Bei der Berechnung der Höhe der Rente spielt unter anderem die Zurechnungszeit eine wesentliche Rolle.
Mit dieser Zurechnungszeit wird ausgehend vom Eintritt der Erwerbsminderung davon ausgegangen, als hätte man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weitergearbeitet. Bis zum Jahr 1991 wurde bei einer vorzeitigen Minderung der Erwerbsfähigkeit nur eine Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr berücksichtigt. Diese Zurechnungszeit wurde im Laufe der Jahre zunächst stufenweise auf das 60. Lebensjahr, ab 2014 auf 62 und dann weiter in einigen Stufen verlängert. Nach dem Koalitionsvertrag und dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist vorgesehen, sie nun in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate zu verlängern und dann weiter bis zum 67. Lebensjahr.

Es ist zutreffend, dass von den Verlängerungen der Zurechnungszeit zunächst nur diejenigen profitieren, die erst nach Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelung in Rente gegangen sind bzw. noch zukünftig gehen werden.
Es ist auch für mich nachvollziehbar, dass diejenigen, die vorher, insbesondere vor 2014 in Rente gegangen sind, dies als unbefriedigend empfinden. Wir haben die Situation dieser Menschen mitbedacht, konnten jedoch dafür bisher noch keine Lösung finden, da sich im Rentenbestand sehr viele unterschiedliche Renten befinden.
Zum Beispiel wurden im Jahr 2001 zwar Abschläge in der Rente eingeführt, im Gegenzug dafür aber die Zurechnungszeit weiter verlängert. Daher finden sich im Rentenbestand Menschen, die mit oder ohne Abschläge in Rente gegangen sind. Weiterhin gibt es Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht. Ferner finden sich dort Bezieher von vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten nach neuerem Recht, die auf Zeit oder längerfristig gewährt wurden oder werden. Es ist schwierig, die einzelnen Fallgestaltungen und deren Auswirkungen auf die aktuelle Rentenhöhe herauszuarbeiten, so dass sich keine universelle Lösung anbietet.
Deshalb ist es in vielen Rechtsgebieten und so auch im Rentenrecht üblich, dass Neuregelungen ab einem Stichtag nur für die Zukunft und auch nur für neue Fälle gelten.
Dies ist auch der Grund, weshalb eine unmittelbare Übertragung der Neuregelung auf den Rentenbestand zurzeit nicht versprochen werden kann. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir die Lage der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben.
Nach unseren Plänen soll sich außerdem alsbald eine Kommission mit allen Zukunftsfragen der Rente befassen, dabei wollen wir auch die Erwerbsminderungsrenten nochmals in den Blick nehmen und prüfen, was hier möglich erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Aumer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Peter Aumer
Peter Aumer
CSU