Sehr geehrter Herr Aumer, wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des IFG? Bitte begründen Sie mir Ihre Haltung. Mfg
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfrage.
Transparenz ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates. Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten müssen auch künftig verlässlichen Zugang zu staatlichen Informationen haben. Daran darf sich nichts ändern. Gleichzeitig erleben wir in der Praxis, dass Behörden durch sehr umfangreiche, serienmäßige oder missbräuchliche Anfragen teilweise erheblich belastet werden. Unser Anspruch als Regierungsfraktion ist es daher, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und einer leistungsfähigen, arbeitsfähigen Verwaltung zu schaffen.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll im Rahmen des Bürokratieabbaus verständlicher und transparenter werden, indem die Auskunftsrechte auf natürliche Personen beschränkt werden, die ihr berechtigtes Interesse an einer Auskunft nachweisen. Auch wird geprüft, ob der Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu beschränken ist. Mit Blick auf sicherheitspolitische Bedrohungen werden weiterhin bestimmte Bereiche wie Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder auch wissenschaftlichen Forschung ausgenommen. Es geht daher ausdrücklich nicht darum, kritische Berichterstattung oder zivilgesellschaftliches Engagement zu erschweren oder das IFG abzuschaffen, sondern es geht um eine Reform, die die oben genannten Punkte aufgreift. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der dargestellten Punkte ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer
