Frage an Peter Bleser bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Bleser
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Frage an Peter Bleser von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Bleser,,

die aktuelle Pandemie bedingt soziale Härten, Zitat ZDF - Nachrichten:

"In dem Aachener Stadtteil Driescher Hof liegt die Kinderarmutsquote bei 43 Prozent. Viele der Familien leben von Hartz-IV, deutschlandweit sind es 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen null und 15 Jahren. Die Corona-Krise trifft diese Kinder besonders hart. Es fehlen die Orte, an denen sie ihre Zeit verbringen können. An denen sie lernen können. An denen sie Gemeinschaft erleben. Und nicht nur das: Es fehlt ein gesundes Frühstück oder warmes Mittagessen. (...) "Familien, die von Hartz-IV leben, können nicht auffangen, was in der Krise wegfällt", sagt Gerda Holz.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-krise-kinder-armut-hartz-4-100.html

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in den Bundestag den Antrag eingebracht den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen um Personen ärmerer Bevölkerungsschichten vor finanziellen Notlagen zu schützen.
Dieser Antrag wurde am 14.Mai 2020 mit 451 Gegenstimmen zu 128 Pro-Stimmen abgelehnt.

Das Abstimmungsverhalten der 246 Abgeordneten der CDU/CSU:

Dafür gestimmt: 0 Abgeordnete
Dagegen gestimmt: 229 Abgeordnete
Enthalten: 0 Abgeordnete
Nicht beteiligt: 17 Abgeordnete

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/regelsatz-der-grundsicherung-erhoehen

Sie Herr Bleser haben gegen diesen Antrag gestimmt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-bleser/abstimmungen

Frage 1:

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?

Frage 2:

Wie werten Sie die oben zitierten Hinweise auf soziale Härten im Zusammenhang der aktuellen Pandemie?

Frage 3:

Erkennen Sie bezogen auf die benannten Hinweise Handlungsbedarf,
wenn ja welchen?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Um pandemiebedingte soziale Härten zielgerichtet und wirksam abzufedern, wurde unter anderem am 14.05.2020 das sogenannte „Sozialschutzpaket II“ durch den Deutschen Bundestag beschlossen.

Damit Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien durch den veränderten Schul- und Tagesablauf möglichst keine Nachteile bei der Versorgung mit Mahlzeiten erfahren, springt der Bund hier für zusätzliche Kosten ein. Mit den Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie des Bundesversorgungsgesetzes stellen wir sicher, dass Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug und für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten. Ist also ein gemeinschaftliches Essen pandemiebedingt nicht möglich und wird dies durch andere Abgabewege (z.B. Catering) ersetzt, werden nicht nur die Kosten des Mittagessens, sondern auch die damit verbundenen Lieferkosten übernommen.

Um möglichst vielen Familien bei der Versorgung ihrer Kinder in nächster Zeit zusätzlichen finanziellen Spielraum zu verschaffen, wurde außerdem im Rahmen des Konjunkturpaketes der sogenannte „Kinderbonus“ im Koalitionsausschuss beschlossen. Die parlamentarische Umsetzung erfolgt nun in den kommenden Wochen. Dieser einmalige Zuschlag von 300 € zum Kindergeld wird insbesondere Familien mit geringeren Einkommen und Familien, die eine Grundsicherung beziehen, zu Gute kommen und greift insgesamt deutlich weiter als der Vorschlag der Grünen.

Um auch präventiv zu helfen und zu verhindern, dass mehr Familien dauerhaft in finanzielle Not geraten, wurde beschlossen, das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 enden würde. Gleichzeitig wurden für besonders hart betroffene Personen die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert, indem die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts­- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht wurde.

Sehr geehrter H. S., ich bin überzeugt, dass durch die getroffenen Maßnahmen eine zusätzliche Benachteiligung für Kinder aus finanziell schwächer gestellten oder härter getroffenen Familien wirksam abgefedert werden kann. Gleichzeitig bleibt weiterhin zu überprüfen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser