Frage an Peter Bleser bezüglich Verbraucherschutz

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Peter Bleser
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Frage von Dieter M. •

Frage an Peter Bleser von Dieter M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

nach einem Bericht in WISO vom 9.3.09 haben Sie sich zur Frage des Informantenschutzes für Arbeitnehmer ablehnend geäußert und dies als "Denunziantenschutz" gekennzeichnet.

Als CDU-Mitglied seit 1961 habe ich dafür wenig Verständnis, um es vorsichtig auszudrücken. Ich bitte Sie, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken.

Ohne diese "Denunzianten" wären allein in letzter Zeit die sicher auch von Ihnen mißbilligten Vorgänge von LIDL, TELEKOM, Deutscher Bahn und Gammelfleich nicht in die Öffentlichkeit gelangt.
In all diesen Fällen handelt es sich (noch ausgenommen: Deutsche Bahn, da der BT-Ausschuss noch untersucht) um kriminelle Machenschaften oder Korruption. Die von Ihnen zitierten Überwachungsbehörden waren nicht in der Lage oder konnten aus der Sache heraus auch gar keine Erkenntnisse gewinnen, da ihnen diese Informationen nicht zugänglich sein konnten.
Ich bitte Sie zu überdenken, welch schwierige Entscheidung es für Arbeitnehmer sein muss, gegen den eigenen Arbeitgeber vorzugehen, wenn er bereits lange versucht hat, betriebsintern die Mißstände zu beheben, darauf aufmerksam zu machen (wie im Fall "Pflegeheim VIVANTES".
Solche Menschen als "Denunzianten" zu brandmarken, wird der Sache nicht gerecht. Horst Seehofer4 hat nicht ohne Grund einen Gesetzentwurf zur Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmer in den 10-Punkte-Katalog aufgenommen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Anmerkung Anlaß ist, Ihre Haltung in dieser Frage nochmals kritisch zu prüfen..

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Mit bestem Gruss
Dieter Mönch
10.3.09

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mönch,

grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. In den von Ihnen genannten Fällen handelt es sich um Straftaten, bei denen nach höchstrichterlicher Rechtssprechung schon heute Kündigungsschutz besteht. Der sog. Informantenschutz, den ich Denunziantenschutz nenne, bezieht sich aber auch auf simple Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das falsche Sortieren von Müll oder ähnlichen Banalitäten.

In solch einem Fall, würden Arbeitnehmer, welche diese Verfehlungen zur Anzeige bringen, Kündigungsschutz erhalten. Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Der Betriebsfrieden wäre somit nachträglich gestört. Die Vertrauensgrundlage zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer wäre zerstört und eine Entlassung mit vorherigem Erstreiten einer möglichst hohen Abfindung wäre trotz Kündigungsschutz die Folge.

Darüber hinaus ist das öffentliche An-den-Pranger-Stellen auch schon bei Ordnungswidrigkeiten geeignet, dem Unternehmen zu schaden und demnach auch Arbeitsplätze zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB