Frage an Peter Hettlich bezüglich Verbraucherschutz

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Peter Hettlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael H. •

Frage an Peter Hettlich von Michael H. bezüglich Verbraucherschutz

Als in Ihrem Wahlkreis wohnhaftes Mitglied der IG gegen das Schornsteinfegermonopol interessiert mich für meine Wahlentscheidung vor allem:

1. Wie ist ihre Haltung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens, daß die EU wegen dieses Monopols gegen Deutschland eingeleitet hat?
2. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag, werden Sie sich im Rahmen der jetzt lfd. Novellierung der 1.BImschV dafür einsetzen, daß auch das Heizungsbauerhandwerk für die Messung nach 1.BimschV zugelassen wird und damit die Kostenbelastung der Hausbesitzer durch Wegfall der Doppelmessungen gesenkt wird?
3. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag werden Sie voraussichtlich bald über das neue bzw. novellierte Schornsteinfegergesetz abstimmen müssen. Wie ist Ihre diesbezügliche Haltung?

Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen

Mit freundlichen Grüßen

Michael Heinrich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heinrich,

beiliegend meine Antwort auf Ihre Fragen:

1. In dem Vertragsverletzungsverfahren moniert die europäische Kommission im
deutschen Schornsteinfegerwesen folgende Verstöße gegen EU-Recht:

- Die Beschränkung des Zugangs zum Schornsteinfegerberuf und dessen Ausübung auf nur einem Bezirksschornsteinfeger (BSM) pro Bezirk
- Das bisherige Verbot einer Tätigkeit des BSM außerhalb seines Kehrbezirks
- Die Eintragungsverpflichtung in die Bewerberliste mit dem Nachweis der praktischen Tätigkeit und der gesundheitlichen Eignung
- Die Pflicht, den Wohnsitz im Kehrbezirk oder in dessen Nahbereich zu
nehmen
- Nichtanwendung der Richtlinie über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen bei Niederlassung und grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Ich halte die Haltung der europäischen Kommission für korrekt, da sie die Verstöße zu recht moniert.

2. Die Ziele von Bündnis 90/ Die Grünen bei der notwendigen Reform sind:

- EU-Vereinbarkeit (d.h. Abstellung der Mängel unter Punkt 1.)
- Geringere finanzielle und sonstige Belastungen der Hauseigentümer
- Geringere Bürokratie
- Erhalt eines hohen Standards von Feuersicherheit und Umweltschutz in Anpassung an den Stand der Technik
- keine zusätzliche Belastung für den Staat (z.B. durch die Übernahme von Staatsgarantien für die Altersversorgung aufgrund der Rechtsansprüche aus dem Versorgungswerk der Schornsteinfeger)
- Vermeidung von Doppelarbeiten bei der Emissionsmessung
- Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher
- Unterstützung der Bemühungen zur Einsparung von Energie,
- Faire Zugangschancen für alle Berufe, die über die notwendigen Qualifikationen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten zur Feuersicherheit verfügen, d.h. im konkreten Fall auch für Heizungsbauhandwerker
- Angemessene Übergangslösungen und -fristen, um Perspektiven für das Schornsteinfegerhandwerk zu erhalten.

Ich werde mich nicht nur im Rahmen einer Novellierung der 1. BImSchV dafür einsetzen, daß die bisherige Monopolstellung des Schornsteinfegerhandwerks abgeschafft wird.

3. Als stv. Mitglied im Wirtschaftsausschuß habe ich mich bereits mit den
Grundzügen des Schornfegergesetzes beschäftigen können. Der Entwurf bietet
eine gute Grundlage zu einer sinnvollen Novellierung in der kommenden
Legistlatur.

Mit herzlichem Gruß

Peter Hettlich