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Antwort von Peter Liese
CDU
• 12.02.2013

(...) Tatsächlich liegt die Kernkompetenz, insbesondere die Organisation der nationalen Gesundheitssysteme, in diesem Bereich mit gutem Recht bei den Mitgliedsstaaten. Die Gesundheit der Bürger ist aber auch ein zentrales Anliegen der Europäischen Union und steht ganz oben auf der Tagesordnung, was sich auch im 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon widerspiegelt. So fällt der Bereich der öffentlichen Gesundheit nun in die geteilte Zuständigkeit, und Gesundheit ist horizontales Thema der Europapolitik, wodurch bei der Durchführung aller Politiken immer der Gesundheitsschutz berücksichtigt werden muss. (...)

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