Frage an Peter Weiß bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Peter Weiß
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Frage von Hansjörg K. •

Frage an Peter Weiß von Hansjörg K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sie wollen den Kündigungsschutz „flexibilisieren“, also aufweichen. Für kleine Betriebe soll er gar völlig entfallen.
Als Unternehmer habe ich über monatelange Probezeiten die Möglichkeit, die Eignung eines Arbeitnehmers für einen Arbeitsplatz festzustellen. „Entfällt der Arbeitsplaz auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung“ kann ich eine Betriebsbedingte Kündigung aussprechen (Quelle WDR Ratgeber Recht).
Wo sehen Sie, gerade bei kleinen Betrieben ohne Betriebsrat, die Notwendigkeit zur „Flexibilisierung“ und warum?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr König,

für Ihre Frage zum Kündigungsschutz bedanke ich mich. Ich freue mich, dass Sie zu diesem wichtigen Thema, auf das ich meine erste Antwort bei kandidatenwatch.de gegeben hatte, noch einmal nachhaken.

Gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben ist es überhaupt keine leichte Aufgabe, Kündigungen auszusprechen. Dies geschieht in den allermeisten Fällen aufgrund einer existenziellen wirtschaftlichen Gefährdung des Unternehmens. Entgegen Ihrer Annahme ist es auch in einer solchen existenziellen Situation aufgrund der rechtlichen Vorgaben für einen Unternehmer überhaupt nicht einfach, eine Kündigung, und gar eine betriebsbedingte, auszusprechen. Aus zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern im Wahlkreis Emmendingen-Lahr weiss ich, dass die Modalitäten einer Kündigung in der derzeitigen Form häufig auch die Zukunft des gesamten Unternehmens und somit aller dort angesiedelten Arbeitsplätze bedeuten können. Bei Interesse kann ich Ihnen hier gerne Ansprechpartner nennen, die Ihnen von Ihren Erfahrungen berichten werden.

Die politische Verantwortung, der wir uns stellen müssen, und bei der die rot-grüne Bundesregierung versagt hat, ist, dass endlich wieder mehr Menschen einen Arbeitsplatz erhalten und ihre Leistung und ihr Engagement somit zum Einsatz kommen. Das schaffen wir nur, wenn wir entsprechende Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unternehmen haben. Im Moment ist die Realität aber leider eine ganz andere: gerade für klein- und mittelständische Unternehmen stellt es häufig ein zu großes unternehmerisches Risiko dar, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu schaffen, weil dieser im Falle einer schlechten Entwicklung des Unternehmens aufgrund der geltenden Kündigungsschutzregeln nicht mehr abgebaut werden kann und somit die unternehmerische Existenz gefährdet. Konkrete Folge dieses Zustandes ist, dass eher geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, mit denen keine Familie ernährt werden kann, oder dass die bereits im Unternehmen Beschäftigten noch mehr Überstunden machen müssen. Dadurch gibt es also keinen Arbeitsplatz mehr, viel schlimmer noch: Arbeitslose, besonders Langzeitarbeitslose, bleiben vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt!

Als Union sagen wir ganz deutlich: Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen wird der bisherige Kündigungsschutz erhalten bleiben. Ändern muss sich aber dringend etwas, um die Einstiegschancen der Arbeitslosen zu verbessern. Unsere Botschaft: Wer keine Arbeit hat, dem nützt auch kein Kündigungsschutz. Wir werden deshalb für Neueinstellungen das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten aussetzen, weil die bisherigen Regelungen hier besonders stark die Schaffung von Arbeitsplätzen blockieren. In den anderen Betrieben wird der Kündigungsschutz bei Neu-Einstellungen erst nach zwei Jahren wirksam. Zudem schaffen wir die Möglichkeit für Arbeitssuchende und Arbeitgeber, bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Weiß MdB