Frage an Petra Guttenberger bezüglich Staat und Verwaltung

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Petra Guttenberger
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Frage von Martin D. •

Frage an Petra Guttenberger von Martin D. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Guttenberger,

Ich bin Rechtsanwalt und möchte Sie als Juristin daher zu der staatlichen Beratungshilfe etwas fragen.

Der Rechtsanwalt bekommt für eine Beratung eines Mandanten im Rahmen der staatlichen Beratungshilfe ein Honorar von
30,00 € ggf. zzgl. Auslagen (6,00 €) und USt, also 42,84 € brutto.

Dafür sichtet er ggf. umfangreiche Unterlagen, muss ausführlich beraten, trägt das volle Haftungsrisiko und muss die Abrechnung
mit dem Staat machen und sich ggf. hier noch herumstreiten.

Ein Gericht in NRW hat kürzlich befunden, dass eine staatliche Gebühr von 30,00 € für den Austritt aus der Kirche rechtmäßig sei, um die Arbeitszeit von ca. 1/4 Stunde abzudecken.

Da eine Beratung beim RA mit Abrechnung ca. 1/2 Stunde bis zu 2 Stunden Zeit beansprucht, frage ich, wann dieses "Honorar" angepasst wird.

Zwar handelt es sich um Bundesrecht, doch könnte die bayerische Staatsregierung (und die sie tragenden Abgeordneten) sich für eine Erhöhung einsetzen.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Martin Drobe

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