(...) "Jeder, der Dienst- oder Werkleistungen in Branchen erbringt, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, soll zukünftig verpflichtet werden, seine Ausweispapiere mit sich zu führen, um eine schnellere Identifikation zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag sieht als Maßnahme gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit die Erprobung des sichtbaren Tragens einer Chipkarte durch Beschäftigte auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie vor, die sie als reguläre Beschäftigte ausweisen soll. Der von der "Arbeitsgruppe BMAS/BMF erstellte Bericht aus Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, das Projekt "Einführung einer Sozialkarte" nicht weiter zu verfolgen, sondern stattdessen die Einführung einer bußgeldbewehrten Mitführungspflicht für Ausweispapiere zu prüfen." (...)