Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 24.11.2008

(...) Ich habe dem BKA-Gesetz zugestimmt, weil ich finde, dass die Terrorgefahr durchaus real ist. Auf Drängen der Innenpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion sind Hürden eingebaut worden, die meiner Meinung nach die Online-Durchsuchung rechtfertigen. Diese Maßnahme muss richterlich angeordnet sein, sie ist befristet und durch die Evaluierung der Maßnahme ist gewährleistet, dass deren Notwendigkeit noch einmal überprüft wird. (...)

Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 24.11.2008

(...) Das Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber durch das Bundeskriminalamt unterrichtet werden. Dies ist in § 20 w des BKA-Gesetzes geregelt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden damit umgesetzt. (...)

Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 24.11.2008

(...) Kneifen zählt für mich nicht. Das, was aber die drei Abgeordneten dort in Hessen gemacht haben, ist nichts anderes. Ich halte es für sehr zweifelhaft, auf dem Landesparteitag die Entscheidung mit zu tragen und nichts dagegen zu sagen, bei der Probeabstimmung immer noch nicht seinen Standpunkt deutlich zu machen und dann – nur einen Tag vor der Abstimmung – sein Gewissen zu entdecken. (...)

Frage von Siegfried S. • 17.09.2008
Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 18.11.2008

(...) Doch zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung auf der Grundlage des BKA-Gesetzes soll ausschließlich dazu dienen, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlagspläne zu entdecken, d.h. nur zur Abwehr schwerwiegender Gefahren und nicht zur Strafverfolgung. (...)

Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 18.11.2008

Sehr geehrter Herr Höch,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Position zum BKA-Gesetz. Ich möchte Sie auf meine Antwort auf abgeordnetenwatch.de zu der Frage von Siegfried Schlosser vom 16.09.2008 verweisen.

Portrait von Petra Merkel
Antwort von Petra Merkel
SPD
• 22.10.2008

(...) es ist tatsächlich so, dass im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei jeder Wahl schriftlich beantragen müssen. Mit dem Antrag werden dann auch gleich die Briefwahlunterlagen angefordert, die dann vom Bezirkswahlamt nach Vorliegen der Stimmzettel verschickt werden. (...)

E-Mail-Adresse