Frage an Petra Nicolaisen bezüglich Gesundheit

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Petra Nicolaisen
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Frage von Dirk G. •

Frage an Petra Nicolaisen von Dirk G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Nicolaisen,

am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen

D. G.

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CDU

Sehr geehrter Herr Gerschau,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beziehen.

Wie ich feststellen konnte, haben Sie die exakt gleiche Anfrage nahezu zeitgleich bereits an 20 Mitglieder des Deutschen Bundestages auf abgeordnetenwatch.de gestellt.

Bei allem berechtigten Verständnis dafür, dass es ein legitimes demokratisches Interesse von Bürger*innen an der Arbeit von Politiker*innen gibt, stellt sich mir die Frage, ob Sie ehrlich an einem Austausch interessiert sind oder diese Plattform lediglich dafür nutzen möchten, um Ihre Einstellung beziehungsweise Meinung und zum Teil auch Fehlinformationen zum vorbezeichneten Gesetzentwurf öffentlich zu äußern.

Unabhängig von dieser Frage möchte ich dennoch sehr gerne auf Ihre Nachricht eingehen und diesen Weg dazu nutzen, einige darin enthaltene Fehleinschätzungen Ihrerseits zu berichtigen.

1. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 6. November 2020, in erster Lesung über den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf beraten und diesen anschließend an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages überwiesen. Am 6. November 2020 fand daher lediglich eine Aussprache im Plenum, aber keine Abstimmung zu dem Gesetzentwurf statt.

2. Der vorbezeichnete Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 18. November 2020, in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen. Hierzu fand eine namentliche Abstimmung statt. Ich habe – wie auch 412 weitere Abgeordnete – für den vorbezeichneten Gesetzentwurf gestimmt.

3. Sie behaupten, dass mit dem Gesetzentwurf „weitreichende Grundrechtseinschränkungen […] beschlossen“ würden. Diese Aussage ist gleich in mehreren Hinsichten falsch. Zum einen werden in dem Gesetzentwurf keine neuen Grundrechtseinschränkungen beschlossen. Stattdessen werden die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nun ausdrücklich genannt beziehungsweise in Paragraph 28a aufgelistet. Somit wurden die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert, um die Maßnahmen auf eine noch solidere rechtliche Basis zu stellen. Zudem werden die Maßnahmen hinsichtlich Reichweite, Intensität und Dauer beschränkt. Rechtsverordnungen der Länder müssen mit einer Begründung versehen werden und werden zeitlich befristet. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen, kann aber verlängert werden. Die Bundesregierung muss den Deutschen Bundestag zudem regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterrichten. Deshalb wird der Bundestag auch weiterhin gut informiert bleiben und kann so jederzeit Beschlüsse fassen, Änderungen einfordern oder ein Gesetz erlassen, welches die Rechtsverordnungen der Bundesregierung wieder außer Kraft setzt. Der Deutsche Bundestag hat – wie schon bisher – jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen. Der Deutsche Bundestag hat bei allen wesentlichen Entscheidungen – nach wie vor – das letzte Wort. Sobald der Deutsche Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ für beendet erklärt, enden auch alle darauf beruhenden Rechtsverordnungen.

4. Zum anderen impliziert die vorbezeichnete Behauptung, dass der Deutsche Bundestag die besonderen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlässt oder mit dem vorbezeichneten Gesetz eigenmächtig beschließt. Auch das ist falsch. Die staatlichen Eingriffe und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie liegen unverändert in der Verantwortung der Landesregierungen. Der Deutsche Bundestag hat lediglich die Rechtsgrundlage für die Schutzmaßnahmen verbessert.

Sehr geehrter Herr Gerschau, aus tiefster Überzeugung stehe ich zu unseren Grundrechten.

Ich habe deshalb am Mittwoch, den 18. November 2020, für diesen Gesetzentwurf gestimmt. Ich bin mir sicher: Das Gesetz wird mit vielen Klarstellungen dazu beitragen, den Grundrechtsschutz und die Parlamentsbeteiligung zu stärken. Zu unseren Grundrechten gehört aber auch, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat.

Somit habe ich nicht nur für mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, sondern auch für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie für die vielen weiteren darin enthaltenen sinnvollen Verbesserungen für das Gesundheitswesen gestimmt.

Abschließend möchte ich Sie einladen, sich ausführlich über den Gesetzentwurf beziehungsweise über das Gesetz zu informieren. Berechtigte Kritik zu dem Gesetzentwurf wurde seit dem 6. November 2020 aufgenommen und auch umgesetzt.

Sie werden dann erkennen können, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen rechtliche Klarheit schafft und den Deutschen Bundestag stärkt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf:

Der vorbezeichnete Gesetzentwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit der Drucksache 19/23944 kann von der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf.

Der Abstimmung lag auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit vor, die die geplanten Änderungen, die noch in das Gesetz eingehen werden, enthält.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit mit der Drucksache 19/24334 kann von der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf.

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