Gaspreisbremse/ Flüssiggas - wir fragen uns seit Wochen, wie es uns auf dem platten Land mit der weiten Verbreitung von Flüssiggastanks ergeht.

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Petra Nicolaisen
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Frage von uli e. •

Gaspreisbremse/ Flüssiggas - wir fragen uns seit Wochen, wie es uns auf dem platten Land mit der weiten Verbreitung von Flüssiggastanks ergeht.

Moin Frau Nicolaisen,
wir fragen uns seit Wochen, wie es uns auf dem platten Land mit der weiten Verbreitung von Flüssiggastanks ergeht. Wir zahlen seit Jahren völlig überhöhte Preise, da man dem Anlagenbetreiber ausgesetzt ist. Ist das Öl teuer, wird man darauf hingewiesen, dass Flüssiggas ja kein Erdgas ist, jetzt heißt es "natürlich" das Gas extrem teuer geworden sei. Was sagt die Bremse dazu?
Noch eine kleine Besonderheit: wir haben eine Gasuhr, bezahlen also - wie jeder Stadtgaskunde auch- die Menge, die wir wirklich verbraucht haben.
Bin gespannt auf die Antwort.
Viele Grüße von Zuhause, Uli E.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage, die sich auf Heizungsanlagen zur privaten Wärmeversorgung bezieht, die mit sogenanntem Flüssiggas, also LPG (Liquefied Petroleum Gas) betrieben werden.

Lassen Sie mich vorab sagen: Die von der Bundesregierung vorgesehene Gaspreisbremse soll nicht für Flüssiggas gelten und wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisieren die fehlenden Entlastungsmaßnahmen scharf.

In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind auch leitungsungebundene Energieträger wie Pellets und Heizöl sowie das von Ihnen angesprochene Flüssiggas stark im Preis gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Verbraucherpreise bei Flüssiggas im Vergleich zu anderen Energiepreisen wie bei Heizöl oder Holzpellets etwas weniger stark gestiegen. Im September 2022 ist gegenüber September 2021 bei Heizölverbraucherpreisen ein Anstieg von mehr als 94 Prozent, bei Flüssiggas (zur Füllung eines Tankbehälters) sind mehr als 44 Prozent zu verzeichnen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Publikationen/Energiepreise/energiepreisentwicklung-pdf-5619001.pdf.

Insgesamt stellt diese Preisentwicklung auch für Flüssiggaskunden eine substantielle Erhöhung und damit eine finanzielle Belastung dar. Gleichwohl ist es kaum möglich, für alle Energieträger eine pauschale Lösung für die vielfältigen Ursachen der Preiserhöhungen zu finden. Verantwortlich für die gestiegenen Preise bei Flüssiggas sind unter anderem eine stark gestiegene Nachfrage bei Privathaushalten und Industrie (teils mit Bestellungen weit über den eigentlichen Bedarf hinaus), der allgemeine Preisanstieg beziehungsweise die Inflation sowie die Koppelung des Flüssiggaspreises an den Heizölpreis.

Zur Reduzierung der finanziellen Belastungen haben wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 30. September 2022 für das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ mitgestimmt. Darin wurde unter anderem der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 auf 7 Prozent reduziert. Dieses Gesetz soll auch Flüssiggaskunden entlasten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen sind Lieferungen von Flüssiggas per Tanklastwagen und zur Wärmeerzeugung (z.B. zum Heizen und Kochen) ebenfalls von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent erfasst.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-11-14-FAQ-temporaere-Senkung-USt-Gas.html.

Aus unserer Sicht braucht es jedoch weitere Entlastungsmaßnahmen, die über die vorbezeichnete Umsatzsteuersenkung hinausgehen und die Menschen finanziell entlasten.

Die Bundesregierung plant zwar energieträgerunabhängige Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, allerdings wurden diese Pläne auch in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse bisher noch nicht konkretisiert. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sollen Betroffene über die Jobcenter (mit vorheriger Prüfung) finanzielle Hilfen beantragen können. Die zwei wichtigsten Probleme dieser Härtefallregelung sind für mich dabei offensichtlich:

  • Die Härtefallregelung stellt eine Ungleichbehandlung dar. Während Gas- und Stromkunden ohne Organisationsaufwand und unabhängig von persönlicher Finanzlage entlastet werden, müssen Nutzer leitungsungebundener Energieträger eine Heizkostenentlastung beantragen. Hier wären beispielsweise steuerliche Instrumente denkbar, wenn auf Grund unterschiedlicher Marktstrukturen (über Einzelaufträge) eine Entlastung nicht analog zu Gas- und Stromkunden möglich ist.
  • Die Härtefallregelungen werden voraussichtlich nicht die Mitte der Gesellschaft erfassen, sondern nur wenige Haushalte. Der Grund: Nach dem Beschluss vom 2. November 2022 zur Gas- und Strompreisbremse soll sich die Hilfe an Härtefalle richten, bei denen eine Bevorratung anderer Heizmittel entweder zu „unzumutbaren Belastungen“ führe oder Mieterinnen und Mieter „finanziell stark überfordere“. Es ist daher zu befürchten, dass mittlere Einkommen nicht erfasst werden, auch wenn die finanziellen Belastungen bei Bürgerinnen und Bürgern mit einem durchschnittlichen Einkommen erheblich sein können.

Meiner Ansicht nach müsste – wenn man an einer Härtefallregelung über die Jobcenter festhält – eine möglichst niedrigschwellige und unbürokratische Lösung gefunden werden.

Sehr geehrter Herr E.,  als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir mehrfach für weitergehende Entlastungsmaßnahmen von betroffenen Haushalten plädiert, so beispielsweise mit einem Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 20/4381), in dem wir die Bundesregierung unter anderem darauf hingewiesen haben, dass eine „Gerechtigkeits-Schieflage“ vorliegt und zwar „zwischen den Preisbremsen für Gas und Strom einerseits und nur vagen Ankündigungen für Entlastungen bei Öl und Pellets andererseits“.

Die Bundestagsdrucksache 20/4381 kann von der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004381.pdf.

Deshalb haben wir im vorbezeichneten Entschließungsantrag signalisiert: „Es ist nicht ausreichend, diese Fälle im Rahmen einer Härtefallregelung zu adressieren. Hart arbeitende Normalverdiener, Mittelständler und Menschen mit Öl- oder Pelletsheizungen sind keine “Härtefälle”, sondern bilden die Mitte der Gesellschaft. […] Viele dieser Menschen leben auf dem Land, die Ampel betreibt Großstadtpolitik zu ihrem Nachteil. Auch für sie braucht es nun kurzfristig verlässliche Unterstützung.“. In diesem Zusammenhang haben wir von der Bundesregierung deutlich gefordert, „ein überzeugendes Gesamtkonzept für Entlastungen […] vorzulegen […] [und] eine verlässliche Entlastungsregelung für die Bevorratung anderer Heizmittel […] zu schaffen.“.

Auch in Plenarreden hat beispielsweise mein Fraktionskollege, Herr Güntzler, in einer Debatte am 30. September 2022 auf ein steuerliches Instrument hingewiesen: „Wir könnten die Energiesteuersätze auf das Mindestniveau senken. […] Das wäre eine einfache Möglichkeit, zu handeln. Auch das tun Sie nicht, weder bei Erdgas, Heizöl, Flüssiggas noch bei Strom. Hier […] könnten Sie wirklich was bewegen, wenn Sie was bewegen wollten.“.

Das Plenarprotokoll der vorbezeichneten Debatte kann von der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20058.pdf.

Die zwei Gesetzentwürfe zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse wurden am 1. Dezember 2022 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Sehr geehrter Herr E., seien Sie versichert: Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag werden wir in den nun laufenden Gesetzgebungsverfahren unsere parlamentarischen Einflussmöglichkeiten geltend machen und uns weiterhin energisch für weitergehende Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher leitungsungebundener Energieträger einsetzen.

Zentral ist nun die Frage, ob seitens der Koalitionsfraktionen der politische Wille besteht, das laufende Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen zu nutzen, damit auch die etwa 650.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen, effektiv entlastet werden.

Als Oppositionsfraktion wären wir dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Nicolaisen

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