Inwiefern ist der Schutz vor Passiv-Kiffen geplant? Welche legitimen Mittel hat eine Privatperson sich gegen Passiv-Kiffen zu wehren? Warum wurde dieser Schutz nicht vor der Legalisierung geklärt?

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Frage von Friedrich P. •

Inwiefern ist der Schutz vor Passiv-Kiffen geplant? Welche legitimen Mittel hat eine Privatperson sich gegen Passiv-Kiffen zu wehren? Warum wurde dieser Schutz nicht vor der Legalisierung geklärt?

Es ist bei Cannabinoiden gängige Praxis, diese zu verräuchern oder zu verdampfen (alias Kiffen).
Im Vergleich zu Tabak-Rauch ist der dabei entstehende Rauch, meiner Erfahrung nach, noch mehr geneigt, durch Türritzen u.Ä. zu dringen. So habe ich wiederholt in Mehrfamilienhäusern erlebt, dass auch durch geschlossene Türen der Cannabis-Rauch von einer Wohnung in die nächste zieht und die dort wohnenden Personen beeinträchtigt. Wenn man in der eigenen Wohnung ein Fenster öffnet, um zu lüften (was man ja regelmäßig machen sollte), zieht Rauch von Tabak und Cannabis schnell in die Wohnung, sobald auch nur in der direkten Nachbarschaft jemand bei offenem Fenster raucht oder kifft.
Das Konzept des "nicht in Sichtweite konsumieren" wird eben durch das gasförmige Verhalten von Rauch und Dampf ad absurdum geführt. Eltern haben nicht einmal in ihrer eigenen Wohnung die Möglichkeit, ihre Kinder vor dem Passivkonsum durch z.B. Kiffende Nachbarn in deren Privaträumen zu schützen.

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Lieber Herr P.,

prinzipiell ist der Nichtraucherschutz in Deutschland sehr schwach. Das Cannabisgesetz hätte ein Anlass sein können das Bundesnichtraucherschutzgesetz neu zu fassen. Stattdessen gibt es für Cannabiskonsum andere Regeln als für Tabakkonsum. Dies macht das Ganze noch unübersichtlicher. Eine Forderung könnte daher sein, einheitliche Regelungen zu schaffen und gerade Minderjährige mehr zu schützen. Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht. Hier gebe ich Ihnen einen Link an die Hand: https://www.mietrecht.com/nachbar-kifft/ BG P. Sitte

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