Kommt eine Bagatellgrenze bei der Verpackungspflicht? Ich stelle den EU-Versand sonst ein.
Sehr geehrter Herr Tigges,
ich betreibe einen kleinen Onlineshop in Ihrem Wahlkreis. Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab dem 12. August 2026.
Ich verschicke im Jahr 25 Pakete in 3 andere EU-Länder. Für jedes dieser Länder brauche ich eine eigene Registrierung und einen Bevollmächtigten. Kosten: mehrere hundert Euro pro Jahr und Land. Mein gesamter Auslandsumsatz liegt bei 1250 Euro im Jahr.
Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Ich stelle den Versand ins EU-Ausland deshalb ein.
Der Bundestag hat das Durchführungsgesetz am 11.06.2026 beschlossen. In der Anhörung des Umweltausschusses am 06.05.2026 war kein Vertreter des kleinteiligen Onlinehandels geladen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der für Herbst 2026 angekündigten EU-Überprüfung eine verbindliche Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen kommt? Bitte ja oder nein.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und vor allem für die sehr konkrete Schilderung aus Ihrer unternehmerischen Praxis. Sie sprechen damit ein reales Problem an.
Der Grundgedanke der erweiterten Herstellerverantwortung ist richtig: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, soll sich auch an den Kosten ihrer Sammlung und Verwertung beteiligen. Diese Verantwortung muss aber verhältnismäßig und für Unternehmen praktisch umsetzbar sein. Wenn kleine Versandhändler selbst bei sehr geringen Verpackungsmengen in mehreren Mitgliedstaaten jeweils Registrierungen, Meldungen, Beiträge und Bevollmächtigte organisieren müssen, können daraus erhebliche Fixkosten entstehen. Dann wird aus einer Umweltregel schnell eine faktische Marktzutrittsschranke für kleine Unternehmen.
Gerade jetzt, da die Verordnung in der Praxis angewendet wird, zeigt sich an verschiedenen Stellen, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Aus Gesprächen mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden ist bekannt, dass insbesondere die grenzüberschreitende Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für kleinere Betriebe erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.
Aus meiner Sicht sollten die ökologischen Ziele der Verpackungsverordnung mit möglichst unbürokratischen und mittelstandsfreundlichen Lösungen erreicht werden. Dazu gehören Vereinfachungen bei Registrierung, Meldungen und Gebühren. Auch praktikable Regelungen für Unternehmen mit sehr geringen Verpackungsmengen sollten im Rahmen der angekündigten Überprüfung der bestehenden Systeme geprüft werden.
Wichtig ist dabei, dass die Finanzierung von Sammlung und Verwertung weiterhin dort sichergestellt wird, wo Verpackungsabfälle tatsächlich anfallen. Gleichzeitig sollte ein kleiner Händler nicht zahlreiche parallele Verwaltungsverfahren in unterschiedlichen Mitgliedstaaten organisieren müssen. Ein stärker harmonisiertes und digitalisiertes Verfahren auf europäischer Ebene erscheint daher sinnvoll.
Als Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen entscheide ich über diese europarechtlichen Regelungen zwar nicht unmittelbar. Ich stehe jedoch im Austausch mit unseren Bundestags- und Europaabgeordneten und werde die von Ihnen geschilderten praktischen Probleme und den Bedarf an weiteren Vereinfachungen in diese Gespräche einbringen.
Mein Ziel ist, dass die ökologischen Ziele der Verordnung erreicht werden, ohne kleine und mittelständische Unternehmen durch unverhältnismäßige Bürokratie zu belasten. Nachhaltiger grenzüberschreitender Handel innerhalb Europas darf nicht an unnötigen Verwaltungshemmnissen scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Tigges
