Frage an Reimer Böge bezüglich Verbraucherschutz

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Reimer Böge
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Frage an Reimer Böge von Richard M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Böge,

im Dezember 2008 buchte ich im Reisebüro bei zusammen mit dem Urlaub einen Mietwagen (Holidayauto, München) für den Zeitraum von einer Woche in Spanien in den Osterferien 2009. Bei der Fahrzeugübergabe wurde ich von der örtlichen Ansprechpartnerin (Hiper rent a car) mit der für mich neuen Tatsache konfrontiert, 52 Euro vorab per Kreditkarte für eine Tankfüllung zahlen zu sollen. Dafür sollte das Fahrzeug dann von mir mit leerem Tank zurückgegeben werden. Da ich mich in der Zwangslage befand, dieses zu akzeptieren, oder auf den bereits im Voraus bezahlten Mietwagen zu verzichten, entschied ich mich notgedrungen für ersteres.

Beim ersten Tankvorgang, der einige Zeit nach dem Aufleuchten der Reserveleuchte erfolgte, passten - bedingt durch den kleinen Tank – mit Mühe lediglich für 32 Euro Kraftstoff in das Fahrzeug. Da es mir darüber hinaus nicht möglich war, den Wagen bis zum Absterben des Motors infolge Kraftstoffmangels leerzufahren, ist davon auszugehen, dass sich beim Mietende mindestens noch für 2 Euro Benzin im Tank befanden.

Somit habe ich 52 Euro für eine 30 Euro Tankfüllung bezahlen müssen. Dieses entspricht einem Literpreis von über 1,70 Euro, bei einem Tankstellenpreis von 94,2 Cent. Dieses ist nahezu eine Verdopplung. Ich empfinde dieses als Wucher, zumal ich bei der Buchung nicht darauf hingewiesen wurde.

Gibt es im europäischen Recht eine Regelung ähnlich der im BGB (Wucher) die dieses verbietet?

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