Frage an René Röspel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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René Röspel
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Frage von Guido F. •

Frage an René Röspel von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Röspel,

wie Sie in Ihrer Antwort an Herrn Brandt erwähnen, "bringt die SPD-Bundestagsfraktion derzeit einen Antrag auf den Weg, der sich für eine bundesweit einheitliche "geringe-Mengen-Regelung" einsetzt und eine tatsächliche Entkriminalisierung bei den geringen Mengen endlich bundeseinheitlich zu regeln."

In der Studie "Drogen und Strafverfolgung" wird darauf hingewiesen, dass lediglich bei einer "Idealkonstellation", welche nur in 20% der Fälle bis 6 g Cannabis auftritt, von einer Einstellung nach § 31a BtMG ausgegangen werden kann ( http://tinyurl.com/24ts7r9 ).
Aufgrund weiterer, individuell bewerteter Umstände neben der sichergestellten Menge, ist es in 80% der Fälle also eher eine willkürliche Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie so eine bundesweit einheitliche Regelung aussehen könnte, damit es zu einer tatsächlichen Entkriminalisierung bei geringen Mengen kommt.

Wie hoch will die SPD die "geringe Menge" festlegen, und wie berücksichtigt sie dabei den Anbau für den Eigenverbrauch?

Wird die neue Regelung auch nur für Erstauffällige gelten? Wenn ja, warum?

Soll eine einheitliche Geringe-Menge-Regelung eine absolute Kann-Regelung bleiben, die wie die Bisherige dazu führt, dass auch der Besitz von 0,2 g bestraft wird ( http://tinyurl.com/659crh3 ), oder wird man engere Rahmenbedingungen festschreiben und für mehr Rechtssicherheit sorgen?

Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/2jmp5r ) und entsprechend weit schädlicher als Cannabis ( http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/35rhl35 , http://tinyurl.com/Krumdiek ).
Warum ist es I.E. angesichts der politisch und gesellschaftlich akzeptierten Schäden durch Alkohol mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit vereinbar, dass Sie trotzdem weiterhin grundsätzlich strafrechtlich gegen Cannabiskonsumenten vorgehen wollen?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Cannabis. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus zeitlichen Gründen nur Fragen aus meinem Wahlkreis (wie im Falle von Herrn Brandt) bzw. zu meinem Fachgebiete der Forschungspolitik antworten kann.

Stellen Sie Ihre Fragen bitte an Ihre/n örtliche/n Abgeordnete/n. Mit der spezifischen Frage zum Umgang mit Cannabis können Sie sich auch an die Fachexpertin der SPD-Bundestagsfraktion Frau Angelika Graf wenden.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel