Die FDP war für die einrichtungsbez. Impfpflicht wg des Fremdschutzes, den es aber nie gab. Wieviele Ungeimpfte haben als Folge ein Berufsverbot verhängt bekommen u. fehlen jetzt im Gesundheitssektor?

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Frage von Norbert R. •

Die FDP war für die einrichtungsbez. Impfpflicht wg des Fremdschutzes, den es aber nie gab. Wieviele Ungeimpfte haben als Folge ein Berufsverbot verhängt bekommen u. fehlen jetzt im Gesundheitssektor?

Sehr verehrte Fr. Schröder,
im Okt. 22 wurde bei einer Anhörung vor d. EU-Parlament bekannt, daß Pfizer überhaupt keine Studien durchgeführt hatte, die d. Fremdschutz der Corona-Impfung belegten.

Trotzdem wurde im Dt. Bundestag eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auch mit d. Stimmen der FDP verhängt, die dazu beitrug, die im Gesundheitswesen tätigen Ungeimpften zu stigmatisieren und ihnen das verbriefte Grundrecht auf freie Berufsausübung zu entziehen.

Weder d. BVerfG noch die Medien haben an d. Impfpflicht irgendwelchen Anstoß genommen. Der BMG hat sogar noch behauptet, wer sich im Gesundheitswesen nicht gegen Corona impfen lässt, sei ungeeignet.

In d. diesjährigen Wintersaison sind viele Krankenhäuser im Notbetrieb, weil Personal fehlt.

Wieviele Qualifizierte hat man aus d. Gesundheitswesen aufgr. fehlender Impfung eigentlich ausgeschlossen? Warum hat d. Gewaltenteilung nicht funktioniert? Sterben Patienten, weil Personal fehlt?

MfG / N. R.+++

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Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Nachricht. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Mir sind keine Zahlen darüber bekannt, ob und wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen wegen fehlender Impfung ausgeschlossen wurden. Bekannt ist, dass im Oktober 2021 bereits 97% der Beschäftigen im Gesundheitswesen geimpft waren oder planten, sich impfen zulassen. Im April 2022 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz verfassungskonform war. Ein Missfallen über die Bewertung des Gerichts ist hingegen kein Anlass ein Nichtfunktionieren der Gewaltenteilung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder

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