Vermögenssteuer - wird in der Schweiz erhoben, warum bei uns nicht?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
die Vermögenssteuer wurde nicht abgeschafft, sondern lediglich vom Bundesverfassungsgericht beanstandet. Da eine Neuregelung der Besteuerungsgrundlage ausblieb wird sie nicht mehr erhoben. Dies geschah unter der damaligen CDU-Regierung. In der Schweiz existiert weiterhin eine Vermögenssteuer. Hochgerechnet auf Deutschland und unter Berücksichtigung von Bevölkerungszahl sowie Wirtschaftskraft ergäben sich für Deutschland Einnahmen von etwa 73 bis 93 Milliarden Euro jährlich.
Bei der Aussetzung der Vermögenssteuer 1997 profitierten hierbei Westdeutschland zu rund 95 % und die neuen Bundesländer zu etwa 5 %. Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist dies politisch relevant.
Da Ihre Heimat nahe der Schweizer Grenze liegt, können Sie sicher beurteilen, wie viele Unternehmen nach 1997 ihren Firmensitz von der Schweiz nach Deutschland verlegt haben. Ab wann kann eine Vermögenssteuer wieder erhoben werden?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17.06.2026 zu der Vermögenssteuer.
Bei der jüngsten Einigung des Koalitionsausschusses konnten wir deutliche sozialdemokratische Akzente setzen. Im Reformpaket ist es gelungen, uns auf eine anstehende Einkommenssteuer zu verständigen, die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen spürbar entlasten soll und gleichzeitig sehr hohe Einkommen stärker an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligen soll.
Konkret soll die Reichensteuer erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2007 angehoben werden. Bisher galt ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro ein Steuersatz von 45 Prozent. Künftig bleibt dieser Satz bis 280.000 Euro bestehen, darüber hinaus steigt der Steuersatz auf 47 Prozent. Damit werden besonders hohe Einkommen stärker in die Verantwortung genommen.
Diese Mehreinnahmen schaffen zugleich den finanziellen Spielraum für eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in einem Umfang von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Davon profitieren insbesondere Familien durch höhere Freibeträge und ein höheres Kindergeld.
Darüber hinaus konnten wir uns auf eine umfassende Rentenreform verständigen, die den Kreis der Versicherten erweitert und künftig auch Menschen besser absichert, die bislang keine oder nur geringe Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge hatten.
Natürlich enthält das Reformpaket auch Kompromisse. Allerdings haben wir erreicht, dass weitere Forderungen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgesetzt wurden – etwa die Einführung eines unbezahlten Karenztages im Krankheitsfall oder eine erhebliche Schwächung des Kündigungsschutzes.
Es stimmt, dass in Deutschland Einkommen aus Arbeit höher besteuert, wird als Vermögen, und das verstärkt Ungleichheit. Deswegen müssen die Steuern auf große Vermögen und Millionen-Erbschaften hoch, die auf kleine und mittlere Arbeitseinkommen runter. Auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sind in Deutschland Steuern auf Vermögen extrem niedrig und die auf Arbeitseinkommen, inklusive Sozialabgaben, sehr hoch. Das ist ein Ungleichgewicht, das wir ändern müssen.
Als SPD stehen wir weiterhin hinter der Forderung nach einer Vermögensabgabe, der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und der Reform der Erbschaftssteuer.
Die Vermögensabgabe ist im Grundgesetz als Instrument für besondere Krisensituationen vorgesehen. Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für eine solche Abgabe sind, dass sie einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben wird und ausschließlich zur Finanzierung eines besonderen und außerordentlichen Bedarfes des Bundes verwendet wird.
Anders ist das bei der Vermögensteuer und der Erbschaftssteuer. Beide sind nicht an Krisensituationen gebunden, sondern grundlegende Instrumente zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens, die gleichzeitig für mehr Chancengerechtigkeit sorgen könnten.
Umsetzen können wir diese Forderungen nur, wenn wir dafür im Parlament eine Mehrheit mobilisieren können.
Derzeit wehrt sich die Union vehement gegen eine Vermögensabgabe oder die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Etwas anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus – hier erwarten wir in diesem Jahr noch Verfassungsgerichtsurteile, die sich mit der Verschonung sehr hoher Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befassen.
Je nachdem wie diese Urteile ausfallen, werden wir uns der Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode annehmen müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt in Sachen faire Besteuerung von Vermögen.
Ich versichere Ihnen, dass ich gemeinsam mit meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern der SPD dranbleibe, und weiter für unsere Ziele streite: Damit wir endlich die Steuerlast auf Einkommen verringern können und dennoch Mittel haben, die gerade im Bereich Bildung, Kinderbetreuung und zur Unterstützung von Familien eingesetzt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schwarzelühr-Sutter
