Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Wie stehen Sie persönlich zu den geplanten Änderungen des IFG?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Es ist zu erwarten, dass der Zugang zu amtlichen Informationen dadurch deutlich eingeschränkt wird, unter anderem durch die Einführung eines „berechtigten Interesses“ und weitere Hürden für Antragstellende.
Wie stehen Sie persönlich zu den geplanten Änderungen des IFG?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der bisherige voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen erhalten bleibt?
Falls nicht: Welche konkreten Vorteile sehen Sie in den geplanten Einschränkungen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße.
Sehr geehrte Frau L.,
das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Ich unterstütze daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schwarzelühr-Sutter
