Frage an Robert Clemen bezüglich Verbraucherschutz

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Robert Clemen
CDU
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Frage von Matthias M. •

Frage an Robert Clemen von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Robert Clemen!

Wir hatten bereits vor 5 Jahren einmal Kontakt und Sie haben sich persönlich u.a. bei Ihrer Kirchgemeinde in Leipzig Connewitz im Nov. 2010, zur Problematik informiert. Die seinerzeit in Aussicht gestellte Klärung der Problematik ist leider nicht erfolgt.
Nun treten Sie wieder als Spitzenkandidat für die CDU in Leipzig an. Es dürfte auch bei Ihnen nicht in Vergessenheit geraden sein, dass aus Leipzig eine europaweit einmalige Innovation, zur dargestellten Problematik im SächsBestG von 1994, im Jahr 1996 hervorgekommen ist.

Diese Innovation wurde von den Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung und auch von der CDU des Stadtrates nicht erkannt, vielmehr besonders von der Stadtverwaltung, beispielgebend für weitere Kommunen in Sachsen, behindert.

Hier sei auch auf die Ausführungen von Frau Elke Hermann M. d. SLT hinzuweisen. Sie hat mit der Erklärung, dass es möglicherweise Menschen gibt welche neue Lösungen nicht wollen, den Finger auf die Wunde gelegt. Siehe hier: http://www.youtube.com/watch?v=c9rzDaEBK0w&feature=related

Aus der Einwohneranfrage vom 02.04.2013 / Nr. 231 können Sie weitere Bemühungen entnehmen.
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/932139D5CBAF07F2C1257B4200337975/

Meine Fragen an Sie:

1. Werden Sie es weiterhin zulassen, dass sowohl die Staatsregierung wie die derzeitige Koalition ihre eigenen Wertvorstellungen z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ und „Umweltrichtlinie öffentliches Auftragswesen“ SGV Bl. Nr. 28/91 ignorieren und die Ministerin die Ausschussmitglieder mit unwahren Erklärungen täuscht?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, darauf einzuwirken, dass auch in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994 umgesetzt werden.

3. Wollen Sie weiterhin zulassen, dass eine Bestattungskultur praktiziert werden muss, welche entgegen der Würde des Menschen ist?

Das Grundgesetz garantiert die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Malok,

trotz meiner damaligen Bemühungen ist es mir nicht gelungen, eine Veränderung des SächsBestG herbei zu führen, da hier eine Bundesgesetzgebung entgegen steht. Ich halte die Idee von kompostierbaren Urnen nach wie vor für interessant, sehe aber momentan keine Möglichkeit, dies politisch durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Clemen, MdL

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