Recht auf schnelles Internet?

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Jonathan B. •

Recht auf schnelles Internet?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

ich wohne auf der Ostalb. Leider gibt es in meiner Ortschaft nur einen einzigen Anbieter von schnellem Internet (SDT Net), welcher absolut überteuert ist und schlechte Leistung bietet (ständige Ausfälle). Wieso fördert der Staat solche Monopolstellungen, wo die Deutsche Telekom doch sogar ein zum Teil staatliches Unternehmen ist? Wieso werden diese nicht verpflichtet, wie dies auch in anderen Ländern der Fall ist, überall ihr Netz anbieten zu müssen? So entsteht nicht mal im Ansatz ein Wettbewerb, welcher die SDT Net zwingen würde, billiger zu werden und ein stabiles Netz anzubieten. Solche Monopolkonstellationen, völlig ohne Verpflichtungen, gibt es in keinem unserer Nachbarländer. Dort lacht man eher über den DSL-Ausbau in Deutschland. Schlimm daran finde ich, dass dieser Zustand vom Staat/Land sogar noch gebilligt wird (Stichwort marktbeherrschende Stellung), da die Gemeinden solch "Exklusivverträge" mit dem Anbieter abschließen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage.

Der Ausbau einer leistungsfähigen, glasfaserbasierten Internet-Infrastruktur ist heutzutage eine unverzichtbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Das haben die Pandemie und das damit verbundene Home-Office nochmals gezeigt. Daher hat die Bundesregierung in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Juni das Recht auf schnelles Internet für alle beschlossen. Künftig soll mit dieser Verordnung in Deutschland eine Download-Geschwindigkeit von mind. 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Rate von 1,7 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Zwar ist die Idee der Ampel-Regierung löblich, jedoch haben die Pandemie und ein damit gesteigertes Nutzungsverhalten gezeigt, daß eine Mindestbandbreite von 20 Mbit/s im Download und 3,4 Mbit/s im Upload zielführender wäre.

Der Staat muss nicht selber anpacken, um eine breitere Versorgung zu gewährleisten. Vielmehr würde es reichen, mit dem Mittel der Ausschreibung Unternehmen Auflagen zu erteilen, damit die Fläche besser erschlossen wird. Bei der Versteigerung von 5G-Lizenzen ist das bereits geschehen. Ob die Ampel zu diesem Instrument greifen wird, kann ich ihnen als Politiker der Opposition leider nicht beantworten.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

 

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