![Rolf Mützenich Portrait von Rolf Mützenich](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/muetzenich-rolf2.jpg?itok=ePFTUvyw)
(...) Es gibt aber auf jeden Fall entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Wer gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, hat mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen. In der Regel wird gegen die Raucherin oder den Raucher ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erhoben. (...)