Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Michael M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Basierend auf der rechtsphilosphischen Annahme, dass der eigene Körper die unmittelbarste Instanz persönlicher Entfaltung darstellt, und dass folglich das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht von der Freiheit abzugrenzen ist, über den eigenen Bewusstseinszustand zu verfügen, wie rechtfertigen Sie --ausgehend von der bekannten Position der SPD in drogenpolitischen Fragen-- aus verfassungsrechtlicher Sicht, dass dem Individuum die Souveränität über den eigenen Körper de facto verwehrt wird?
Konkreter: Wird es auch unter einer möglichen rot/grünen bzw. rot/grün/gelben bzw. rot/rot/grünen Koalition weiterhin Position der SPD bleiben, hinsichtlich bewusstseinsverändernder Substanzen volljährigen Bürgern die Mündigkeit über ihren *eigenen* Körper und Geist abzusprechen?
Ich möchte Ihnen gleich eine argumentative Ausweichmöglichkeit vorwegnehmen: Nein, die Mündigkeit wird *nicht* durch die Tatsache wieder hergestellt, dass lediglich der Besitz, nicht jedoch der Konsum strafbar ist. Denn Konsum ohne zuvorigen Besitz (wenn auch nur für Sekunden) ist nicht möglich, und stellt somit eine juristische Luftblase dar die sich selbst ad absurdum führt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller