Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Recht

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
83 %
10 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Malte H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Malte H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bätzig,

ich möchte mich noch einmal auf die Frage von Herrn Lenz vom 8. Juni beziehen.

In Ihrer Antwort geben Sie ein bis zu 78% höheres Risiko für einen tötlichen Unfall an. Aber es geht ja gar nicht darum, dass man unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt. In einem solchen Fall würde ich Ihnen auf jeden Fall zustimmen, dass hier die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Deshalb finde ich es auch unverantwortlich, dass man in Deutschland immer noch unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen darf.

Aber stellen Sie sich vor ein Cannabiskonsument verhält sich genauso vorbildlich wie ein gewissenhafter Alkoholkonsument, der nie unter Einfluss dieser Droge Auto fährt. Wieso kann dem Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird? Wie können Sie den Sinn dieser Rechtslage einem gesunden Menschenverstand erklären ohne sich hinter den Gesetzen zu verstecken. Denn Sie sind als Vertreterin der Legislative für diese Gesetzeslage verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen,
M. Hilker

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hilker,

Ihre Annahme, dass einem "Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden (kann), wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird" deckt sich so pauschal nur teilweise mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.Dezember 2004 (siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html besonders ab Randziffer 24ff.) sind die Bedingungen für einen Führerscheinentzug eingegrenzt worden. Eine Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung dazu finden Sie in dem Artikel "Drogenabhängigkeit, Drogenkonsum und Strafrecht" von Karl-Rudolf Winkler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz, in der Zeitschrift Sucht, Heft 2, 2007 v.a. ab Seite 100. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage damit beantwortet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD