Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Max A. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
da meine vorherige Frage leider nicht beantwortet wurde hier eine neue.
Wie können sie Drogen allein anhand des BTMG bewerten?
Viele Drogen sind komplett legal, sei es Alkohol und Nikotin, aber auch z.B. die Engelstrompete.
Nur da sie nicht im BTMG stehen sind sie sicher nicht harmlos, wie kommen sie dann darauf Drogen anhand ihrer gesetzlichen Lage zu bewerten?
Soetwas ist für mich nicht sachlich und gehört sich nicht für die Drogenbeauftragte der BRD.
mfg,
Afflerbach
Sehr geehrter Herr Afflerbach,
im Gegensatz zu Ihnen bin ich durchaus der Meinung, Ihre Frage vom 28.08.2007 beantwortet zu haben. Ihre aktuelle Frage lautet: "Wie können sie Drogen allein nach dem BtMG bewerten?" bzw. "Wie kommen sie darauf Drogen anhand ihrer gesetzlichen Lage zu bewerten?".
Dazu möchte ich folgendes klarstellen: Gesetze sind die Regeln unseres demokratischen gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie entstehen unter Berücksichtigung aller bekannten objektiven Sachverhalte in größtmöglichem gesellschaftlichem Konsens und Interesse. Das gilt auch für das Betäubungsmittelgesetz, welches - vergleiche § 1 Absatz 2 des BtMG - unter anderem mittels der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entsprechend veränderter wissenschaftlicher, technischer oder sachlicher Erkenntnisse laufend angepasst wird .
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing