Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Wolfram B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in einigen ihrer früheren Antworten zum Thema Cannabis schrieben Sie, dass Alkohol kein Betäubungsmittel sei.
Nun, dies mag laut BtMG sicher richtig sein.
Allerdings interessiert mich, wie man zu einer Argumentation gelangen kann, dass Alkohol (unabhängig vom BtMG) kein Betäubungsmittel sei?
Sehr geehrter Herr Boch,
die Reduzierung des riskanten Konsums schädlicher Substanzen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele der Bundesregierung. Risiken und Nebenwirkungen solcher schädlicher Substanzen sind auf der website www.drugcom.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachlesbar. Alkohol und Tabakwaren sind allerdings, im Gegensatz zu Cannabis, keine Betäubungsmittel. Sie unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können legal erworben werden. Das Cannabisverbot dient nicht der Tabuisierung, sondern zielt auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit, um so den Einstieg in den Konsum der Droge nach Möglichkeit zu verhindern. Für Alkohol und Tabakwaren bestehen Verfügbarkeitsbeschränkungen vermittels anderer gesetzlicher Regelungen.
Sie fragen konkret nach einer Argumentation, nach der Alkohol (unabhängig vom BtMG) kein Betäubungsmittel sei. Eine solche Argumentation möchte ich nicht führen. Nach neuerem Verständnis bezeichnet man heute jede psychoaktiv wirkende Substanz als Droge, wobei eine psychoaktive Wirkung vorliegt, wenn die Einnahme der Substanz so auf das Zentralnervensystem wirkt, dass sich Auswirkungen auf Stimmung, Wahrnehmung, das Denken, die Gefühlswelt oder das Realitätserleben bemerkbar machen. Das ist bei Alkohol der Fall. Insofern setze ich mich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein, wobei mir persönlich eine entsprechende Sensibilisierung der Bevölkerung sehr am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang bereitet mir insbesondere der in den letzten Jahren stark gestiegene missbräuchliche Alkoholkonsum unter Jugendlichen Sorge. Da ich dies als wichtiges Thema verstehe, stand auch die Tagung der Drogenbeauftragten im Oktober diesen Jahres unter dem Motto "Voll drauf - Neue Formen jugendlichen Alkoholkonsums?". Um Jugendliche wirksam zu schützen brauchen wir neben der notwendigen Aufklärungs- und Informationsarbeit auch überzeugende Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Anwendung bestehender Verbote. Dafür setze ich mich ein!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing