Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Johannes B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich zitiere sie aus ihrer Antwort vom 20.11.2007 an Herrn Boch, ich habe zu mehreren Textstellen Fragen.
"Alkohol und Tabakwaren sind allerdings, im Gegensatz zu Cannabis, keine Betäubungsmittel. Sie unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können legal erworben werden."
Diese Aussage finde ich nicht richtig. Sollten sie als Bundesdrogenbeauftrage nicht diejenige sein die hinter die Gesetze blickt und sie hinterfragt? Ich finde es nicht richtig zu sagen, es seien keine Betäubungsmittel weil es, sozusagen, so festgelegt ist.
Bei einer Zahl von mehren tausend Nikotin- und Alkoholtoten im Jahr besteht die Annahme an diesen "festgelegten" Kriterien zu zweifeln, auch wenn Alkohol und Tabak seit Jahrzehnten, sozusagen, "Salonfähige Drogen" sind.
Zitat 2:
"Das Cannabisverbot dient nicht der Tabuisierung, sondern zielt auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit, um so den Einstieg in den Konsum der Droge nach Möglichkeit zu verhindern. Für Alkohol und Tabakwaren bestehen Verfügbarkeitsbeschränkungen vermittels anderer gesetzlicher Regelungen."
Im Prinzip haben sie recht, sie "tollerieren" den Besitz von einer geringen Menge Cannabis um wenigstens die Grenzen des Eigenbedarfs zu decken, nun bei Alkohol oder Tabak gibt es jedoch keine solche Regelung.
Wenn ein Jugendlicher von 16 Jahren sich betrinken möchte, so hat er vielleicht nicht die Möglichkeit sich eine Flasche Korn an der Tankstelle zu kaufen (was jedoch in den meisten Fällen sehr wohl möglich ist) jedoch kann er sich sehr wohl 2 Kästen Bier kaufen. Und ein 18-jähriger kann sich auch, ohne rechtliche(!) Konsequenzen, halb tot trinken, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt im Rausch.
Wären also eigentlich nicht das "Coffeeshop-Prinzip" für ALLE weichen Drogen ein guter Ansatz? Und damit meine ich auch Alkohol und Nikotin (in Bezug auf ihr erstes Zitat). Also eine geregelte Abgabe von allen Drogen, was auch zu einem kontrollierten und bewussten Umgang mit jenen führen würde.
Grüße
Sehr geehrter Herr Bütner,
Tabak, Alkohol und Cannabis sind Beispiele für so genannte psychotrope Substanzen, deren Einnahme das Bewusstsein beeinflussen kann. Insofern stimme ich Ihrer Gleichsetzung dieser von Ihnen als "weiche" Drogen bezeichneten Stoffe zu. Davon unabhängig ist von diesen drei genannten Stoffen aber nur Cannabis im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und wird deshalb zu Recht im Unterschied zu Alkohol und Tabak als Betäubungsmittel bezeichnet. Darauf bezog sich meine Äußerung in der von Ihnen zitierten Antwort an Herrn Boch.
Ihr Vorschlag eines "erweiterten Coffieshops" ist gut gemeint. Ich halte es allerdings derzeit für aussichtslos, eine solche Idee in unserer Gesellschaft umsetzen zu wollen. Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass noch mehr Anstrengungen nötig sind, um den Konsum jeder Art von Drogen, insbesondere den Alkoholkonsum durch junge Menschen, zu reduzieren bzw. zu unterbinden. Daher setze ich mich für eine strikte Umsetzung der zum Jugendschutz getroffenen gesetzlichen Regelungen ebenso ein wie für Aufklärungskampagnen, deren Zielgruppen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene jeder Altersgruppe sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing