Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Philipp H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
halten Sie die von Ihnen heraus gegebenen Warnhinweise bezüglich der bleigestreckten Cannabischargen in Leipzig und Umgebung für ausreichend?
Personenberichten zu folge handelt es sich um sehr große Chargen, die seit den letzten Monaten und immer noch im Raum Leipzig die Gesundheit vieler Cannabiskonsumenten, ob jung oder alt, gefährden.
In meinen Augen sind gerade die Jugendlichen dadurch einer unvorstellbaren Gefahr ausgesetzt. Denn befindet sich diese Konsumentengruppe in einer Entwicklungsphase, wo sie besonders durch die toxische Wirkung von inhalativ aufgenommenem Blei großen Schaden nehmen kann.
So nimmt schon eine Konzentration von 10-20 µg/L Blei im Blut Einfluss auf die Lernfähigkeit und den IQ von Jugendlichen. Und ab einer Konzentration von 50-60 µg/L tritt bei Heranwachsenden chronische Encephalophatie auf.
Es ist noch nicht abzuschätzen wieviele junge Konsumenten durch das Unwesen der kriminellen Drogenhändler in Leipzig für den Rest ihres Lebens geschädigt sind.
Was halten Sie von dem Vorschlag des Deutschen Hanf Verbands, den Eigenanbau von Hanf für Erwachsene in einem geregelten Rahmen zu legalisieren?
Gleichzeitig könnte man für alle Konsumenten ohne "Grünen Daumen" eine kontrollierte Abgabe einrichten.
Damit könnte der Schwarzmarkt für Cannabisprodukte stark zurück gedrängt werden und würde somit eine verringerte Gefahr für drogeninteressierte Jugendliche darstellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Heiden
Sehr geehrter Herr Heiden,
ich teile Ihre Sorge um die Gesundheit insbesondere jugendlicher Drogenkonsumenten. Bereits seit einiger Zeit weise ich auf meiner Homepage und in zahlreichen Antworten auf Bürgeranfragen auf mögliche Verunreinigungen von Cannabis und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin. Die bekannt gewordenen Fälle von mit Blei verunreinigtem Cannabis in Leipzig stellen eine neue Dimension der Gesundheitsgefährdung beim Konsum von Cannabis dar. Die in Leipzig gewählte umsichtige Vorgehensweise der Stadt und der Polizei sowie ihre Empfehlungen an potenziell gefährdete Personen begrüße ich ausdrücklich.
Der Vorschlag, den Eigenanbau von Hanf in einem geregelten Rahmen zu legalisieren oder eine kontrollierte Abgabe einzurichten, findet meinerseits keine Unterstützung. Eine "verbesserte" Erreichbarkeit der Droge, birgt eine umso größere Gefahr wachsender Konsumentenkreise, steigender Intensität des Konsums und wachsender Abhängigkeit "drogeninteressierter Jugendlicher". Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Gemäß § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz unterfällt Cannabis deshalb der grundsätzlichen Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes, des Anbaus und des unerlaubten Handels.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing