Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Kai S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kai S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Ich habe erfahren das Salvia Divinorum dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt wurde. In einer Pressemitteilung heißt es: "Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei) enthält einige der stärksten im Pflanzenbereich vorhandenen psychoaktiven Substanzen (Diterpene). Der Konsum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen."

Ich wünsche mir von Ihnen eine Stellungnahme bezüglich der Gründe für des Beschlusses, da der Pressemitteilung keinerlei Ausführungen zu den genannten Risiken("Psychosen die ausgelöst werden können" und "anderen gesundheitlichen Störungen") zu entnehmen sind.

Haben sie darüber hinaus vergleichsweise( http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606150.pdf ) neue, STICHALTIGE Erkenntnisse zu folgenden Fragen im Bezug auf Salvia Divinorum:
a) Konsumrisiken? Toxische, letale Dosis?
b) Bekannte Fälle von gesundheitlichen Schädigungen?
c) Bekannte Fälle abhängiger Konsumenten?
d) Einschätzung des Abhängigkeitsrisikos?

Ziel des BtMG ist, das Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern.

Wo sehen sie Salvia Divinorum in diesem Kontext?

In einer ihrer Antworten fassen sie, die an sie gerichtete Frageinhalte, wie folgt zusammen:
„Wie wollen sie Jugendliche überzeugen, dass der Staat sie schützen möchte, wenn er etwas verbieten, das eindeutig weniger gefährlich ist als der Alkohol?"( 11.01.2008 Antwort von Sabine Bätzing)
(Ihrer Argumentation zur Cannabisproblematik pflichte ich bei.)

Wie sehen sie ihre Präventionsarbeit hinsichtlich der formulierten Frage, im Hinblick auf Salvia Divinorum?

(Bezug nehmend auf die vorangegangene Fragestellung):
"... die Prävention zu stärken und durch Aufklärung zu einer langfristig wirksamen gesellschaftlichen Bewusstseinsänderung im Umgang mit Suchtmitteln beizutragen.“
( 17.01.2008 Antwort von Sabine Bätzing)

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichem Gruß
Kai

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Szodruch,

Sie möchten meine Stellungnahme bezüglich der Gründe des Beschlusses, Salvia divinorum dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Unterstellung von Salvia divinorum unter die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage einer Entscheidung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses erfolgte, der bei jeder Änderung in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz angehört werden muss. Der Ausschuss hat sich von dem Ziel des präventiven Gesundheitsschutzes leiten lassen und gleichzeitig eine Anpassung an Regelungen in anderen europäischen Ländern vorgenommen. Weitere Informationen zu den Gründen der Unterstellung von Salvia divinorum können der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Anna Lührmann, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen", BT-Drs. 16/6058 ( http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606150.pdf ), entnommen werden.

Die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht dient insofern dem Ziel des BtMG, das Ausmaß an Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit gesundheitsgefährdender Substanzen zu verringern, als nach der neuen Rechtslage Salvia divinorum als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gilt. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringen und Erwerb bedürfen der Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Erlaubnis kann das BfArM ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Bezüglich der Präventionsarbeit im Hinblick auf Salvia divinorum möchte ich darauf verweisen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Internetplattform www.drugcom.de über das Drogenlexikon und die Rubrik "Aktuelles" Informationen zu Salvia divinorum zur Verfügung stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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