Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Carsten B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in den an Sie gerichteten Fragen bezüglich der Gründe für die Aufnahme von Salvia divinorum in die Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes verweisen Sie stets auf die „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage( http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606150.pdf )“ sowie die „Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses“.
Dazu habe ich drei Fragen:
1. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesetzesentwurfes konnte die Bundesregierung keine (!) wissenschaftliche Bestätigung für die unterstellte gesundheitsschädigende Wirkung von Salvia divinorum vorlegen (anerkannte, unabhängige Pharmakologen wie T. Harrach oder D. Siebert bestätigen teilweise sogar das Gegenteil, insbesondere im Hinblick auf das Hervorrufen einer Sucht). Wenn sich die Empfehlung des Sachverständigenausschusses also nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt haben kann, worauf stützte sie sich dann?
(s.a. http://www.polylog.tv/videothek/videocast/6592/ und http://www.cognitiveliberty.org/drug_policy/Daniel_Siebert_salvia_letter.html )
2. Mit Ihrer Unterstützung für das Verbot von Salvia divinorum setzen Sie sich meines Erachtens willkürlich über die in §1 Absatz 2 Nummer 1- 3 BtMG genannten Bedingungen für Änderungen der Anlagen I-III hinweg, da weder eine gesundheitsschädigende Wirkung von S. divinorum nachgewiesen werden konnte, noch S. divinorum ein Stoff ist, aus dem man verbotene Stoffe herstellen könnte, noch ein umfangreicher Missbrauch mit gesundheitsschädigender Wirkung bei S. divinorum bekannt ist.
Dennoch setzen Sie sich für das Verbot ein. Wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen vor den Menschen, die von dem Verbot betroffen sind und bald wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Verbrecher behandelt werden, Strafen zahlen müssen und womöglich sogar ihren Arbeitsplatz verlieren, obwohl eigentlich der Schutz dieser Menschen Ihr Auftrag ist?
3. Welche Definition von „Missbrauch“ zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit so genannten „Betäubungsmitteln“ heran?
Ich würde Sie bitten, die beiden Fragen möglichst kurz und präzise zu beantworten.
In Unverständnis und tiefem Bedauern
C. Bruckhaus
Sehr geehrter Herr Bruckhaus,
die Änderung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse. In meiner Antwort an Herrn Peter habe ich mich ausführlich zum Beschluss des Bundeskabinetts, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt wird, geäußert. Ich verweise von daher auf meine dortigen Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing