Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Achim P. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Bätzing,
ich muss ihnen leider die selben Fragen erneut stellen, die sie die letzten Tage über schon zu oft hören mussten. Der Grund ist Ihr ständiges Ausweichen und Kopieren der gleichen Textpassagen.
1. Meine erste Frage lautet, stimmen Sie folgender Definition zu? "Der Aufgabenbereich eines Drogenbeauftragten besteht vornehmlich darin, die Bevölkerung, und im speziellen Jugendliche, über die Gefahren des Drogenmissbrauchs aufzuklären."
Falls Ja, dann beantworten Sie mir bitte die folgende Fragestellung:
2. Welche gesundheitlichen Risiken birgt der Konsum von Salvia Divinorum? (z.b. Lungenkrebs, Leberschäden, Nervenschädigungen etc.)? Besitzt die Pflanze giftige Inhaltsstoffe oder ist der Rauch das Problem? (falls ja, nehmen Sie bitte direkt Tabak ins BtmG auf)
Bitte verweisen Sie jetzt NICHT auf die Antwort zu Herrn Peters Frage. Dort haben Sie lediglich eine schicke Chronologie der Ereignisse wiedergegeben, sowie einen Informationstext von Drugcom kopiert. Dinge, die mir schon lange bekannt waren und die gestellte Fragen nicht beantworteten.
3. Kann S.D. Psychosen auslösen? Haben Sie dafür Studien oder dokumentierte Fallbeispiele, die dies belegen können ODER liegt hier lediglich eine VERMUTUNG vor? ( --> "Da es sich um ein Halluzinogen handelt, muss man davon ausgehen, dass der Konsum von Salvia auch die für Halluzinogene typischen psychischen Risiken nach sich ziehen kann." )
Daran anknüpfend: da Sie ja des öfteren "umschrieben" haben, dass keine Studien und Fallbeispiele, sondern nur Vermutung existieren, frage ich sie,
4. ist es LEGAL über Vermutungen Gesetze zu erlassen/Stoffe ins BtmG aufzunehmen?
Bitte erinnern Sie sich an ihre Aufgabe als Drogenbeauftragte und klären Sie uns, die Bevölkerung, über die von mir angefragten Risiken auf, OHNE auf Ausschüsse und Sitzungen zu verweisen, die eine Aufnahme von S.D. ins BtmG empfehlen. Bringen Sie bitte einmal die erfragten Fakten und zeigen Sie uns, dass die Aufnahme ins BtmG nicht reine Willkür ist.
mfg
Sehr geehrter Herr Pfuderer,
zum Aufgabenbereich einer Drogenbeauftragten der Bundesregierung habe ich mich in diesem Forum letztmalig am 29.01.2008 in meiner Antwort an Herrn Schmidt geäußert. Die Aufgabe der Drogenbeauftragten der Bundesregierung liegt vor allem darin, den gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern. Ich selbst setze mich mit Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein.
Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wahr. Gemäß dem Errichtungserlass vom 20.7.1967 umfasst das Aufgabengebiet der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung, Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen, Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet sowie Zusammenarbeit mit dem Ausland. Die von der BZgA betriebene Website www.drugcom.de bietet die Möglichkeit, sich zu einzelnen Suchtmitteln zu informieren.
Lassen Sie mich noch kurz auf Ihre Vermutung eingehen, dass die Entscheidung, Salvia Divinorum dem BtMG zu unterstellen, reine Willkür sein könnte. Ich habe - auch wenn Sie diesen Verweis nicht noch einmal lesen wollen - bereits auf die entsprechenden Entscheidungsprozeduren hingewiesen. Sie unterstellen den Sachverständigen und Fachleuten Ihrerseits, dass diese ihre Entscheidungen gewissermaßen "aus der Luft greifen". Lassen Sie sich versichern, dass die berufenen Expertinnen und Experten sich die Festlegungen der Stoffzuordnungen im BtMG nicht leicht machen.
Auch einen Zusammenhang von Cannabiskonsum und Psychosen wurde in manchen Kreisen lange Zeit geleugnet. Aber selbst wenn Cannabis keine Psychosen kreiert, sondern "nur" eine entsprechend latent vorhandene Erkrankung auslöst, schafft das unsägliches Leid in den betroffenen Familien. Ich erhalte immer wieder Briefe von betroffenen Eltern, die mir eindrücklich schildern, wie ihre von Suchtproblematik und Psychosen betroffenen Kinder dann oft jahrelang zwischen Suchthilfe und Psychiatrie auf der Suche nach der passenden Hilfe hin und her geschickt werden.
Sehr geehrter Herr Pfuderer,
Entscheidungsprozesse im Kontext des BtMG müssen unter anderem auch solche möglichen Konstellationen berücksichtigen. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie die Ernsthaftigkeit und die Kompetenz der Mitglieder der Sachverständigenausschüsse nicht einfach in Frage stellen oder ihnen sogar reine Willkür unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing