Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Artur B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bätzing,
im Dezember 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, Computer- und Videospiele mit "besonders gewalthaltigen Szenen" automatisch zu verbieten. Das Gesetz soll vom Bundestag bis zum Sommer 2008 verabschiedet werden. Für mich
als Computerspieler wird dieses Gesetz eine Menge ändern: Andere entscheiden künftig, welche Spiele ich spielen darf.
Ich bin grundsätzlich gegen diesen Kontrollwahn.
Die Bundesregierung will für das Verbot das Jugendschutzgesetz ändern. Dazu müssen der Bundestag und der Bundesrat Ja sagen.
Ich würde gerne wissen, ob Sie (hoffentlich) NEIN sagen werden und wie Sie zu diesem Thema stehen.
mfg Artur Bullert
Sehr geehrter Herr Bullert,
bei dem Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Frage bezieht, handelt es sich vermutlich das "Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes". Ziel des Gesetzentwurfes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Zu diesem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf, der auf einen zielt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Februar 2008 Stellung genommen.
Auf der Website http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_85302/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/841-sitzung/to-node.html?__nnn=true haben Sie die Möglichkeit, Details zur beabsichtigten Gesetzesänderung nachzulesen. Ein "automatisches Verbot von Computer- und Videospielen mit ´besonders gewalthaltigen Szenen" findet sich im Gesetzentwurf nicht. Statt dessen sollen die Kennzeichnungsregelung im Hinblick auf Bildträger mit Filmen oder Spielen (§ 12 JuSchG) geändert und die Indizierungskriterien für mediale Gewaltdarstellungen (§ 15 bzw. § 18 JuSchG) erweitert und präzisiert werden.
In der Festschreibung einer Kennzeichnungs-Mindestgröße von 1.200 mm² auf der Hülle bzw. 250 mm² auf dem Bildträger kann ich keinen "Kontrollwahn" entdecken. Und es ist aus meiner Sicht wichtig und richtig, Kinder und Jugendliche vor "besonders realistischen, grausamen und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrschen" zu schützen. Daher unterstütze ich die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte ausdrückliche Klarstellung, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden.
Ihre Befürchtung, dass das Gesetz für Sie "als Computerspieler" etwas ändert, ist nur dann zutreffend, wenn Sie noch Kind oder Jugendlicher sind. Ihr Problem, "dass Andere künftig entscheiden, welche Spiele Sie spielen dürfen" besteht dann allerdings bereits heute, denn es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, in der Regel also der Eltern, ihre Kinder bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing