Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Denis R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in Ihrer Antwort an Herrn Lerch http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_baetzing-650-5812--f107776.html#frage107776
geben Sie an:
"Darüber hinaus weise ich nochmals auf die in § 31a des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehene Möglichkeit des Absehens von der Verfolgung hin."
Liebe Frau Bätzing!
Warum wird nicht im BtMG der Entwurf des § 31b eingeführt, der es Patienten überhaupt ermöglicht, die Verwendung von Cannabis als Arznei zu ermöglichen?
Im Wortlaut hiesse es:
§ 31 b - Entwurf einer strafprozessualen Lösung (ACM)
http://www.cannabislegal.de/politik/med31b.htm
Für eine Antwort und Ergänzung im BtMG wären ich (und auch andere Leidtragende Bürger) sehr, sehr dankbar!
Mit lieben Grüssen
Denis Reinhardt
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Sehr geehrter Herr Reinhardt,
weil es sich bei Cannabis nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel handelt, dessen therapeutischer Nutzen - abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen - bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist. Da ich mich zu diesem Thema im Abgeordnetenwatch bereits umfassend geäußert habe, verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Wiederholungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing