Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Patrick K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
wie sieht es denn mit dem Rauchverbot in Friseur-Salons aus?
Bis heute kann es einem passieren, dort eingequalmt zu werden. Ein Kunde wünscht einen Aschenbecher, und der wird ihm sofort hingestellt. Das habe ich schon häufiger erlebt.
Was tut der Bund, um endlich die Kunden und genauso die Angestellten auch dort hinreichend zu schützen?
Ein Grund mehr, endlich die Arbeitsstättenverordnung entscheidend zu ändern, um jedes Schlupfloch zu versiegeln.
Ich empfehle, den Antrag einiger Kollegen im Bundestag zu befürworten.
MfG
Patrick Kast
Sehr geehrter Herr Kast,
jede der von Ihnen an mich gerichteten Zuschriften bringt Ihr großes Engagement im Interesse des Nichtraucherschutzes zum Ausdruck. Dafür danke ich Ihnen.
Auch ich stehe einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung, die über die bisher geltende Regelung zum Nichtraucherschutz hinausgeht, aufgeschlossen gegenüber und habe dies immer wieder, auch in Abgeordnetenwatch, deutlich gemacht.
Im März betonte ich in meiner Antwort an Herrn Reiner: "Im Zuge der Konsensfindung wurde bei der Erarbeitung der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in Deutschland vorgesehen, die Wirkung der zum Gesundheitsschutz getroffenen Gesetzgebung des Bundes und der Länder zu evaluieren und darauf basierend eine weitere Änderungen der Arbeitsstättenverordnung zu prüfen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich persönlich begrüße die Initiative des Europäischen Parlaments, das sich für ein völliges Rauchverbot am Arbeitsplatz und in der Gastronomie ausgesprochen hat, und bedaure, dass in Deutschland bislang keine umfassenden bundeseinheitlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen werden konnten."
Ergänzend erläuterte ich im August in einer meiner an Frau Siebert gerichteten Antworten: "Die ´Verordnung über Arbeitsstätten´ wurde zuletzt mit dem am 25. Mai 2007 vom Bundestag beschlossenen ´Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens´ modifiziert. Wie ich schon in meiner Antwort an Herrn Bruni am 14.08.2008 ausführte, ´dürfte es nur in den seltensten Fällen zutreffen, dass bei einer anstehenden Entscheidung alle einer Meinung sind ...´. Bei der Beratung des ´Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens´ wurden sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Art und Umfang einer Anpassung der Arbeitsstättenverordnung thematisiert."
Die Arbeitsstättenverordnung, nach deren derzeitiger Fassung in einem Friseursalon kein generelles Rauchverbot gelten muss, jeder Arbeitnehmer aber das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz in Anspruch nehmen kann, ist Ergebnis einer demokratischen Entscheidung. Ich baue darauf, dass die objektiven Gründe für einen umfassenden Nichtraucherschutz auch weitergehende Lösungen am Arbeitsplatz konsensfähig machen. Bis dahin sollten Sie als Kunde Ihren Wunsch, "nicht eingequalmt" zu werden, auch beim Besuch eines Friseursalons zum Ausdruck bringen. Vielleicht wird es die InhaberIn zu einem Umdenken zum Nichtraucherschutz bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing