Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kevin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bätzing,
als Einwohner Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen hiermit meine Besorgnis über den "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG-E)" ausdrücken.
Die Erweiterung des Befugnisse umfasst die Online-Durchsuchung (§ 20k BKAG-E), die Quellen-TKÜ (§ 20l Abs. 2 BKAG-E) sowie die akustische und optische Wohnraumüberwachung (§ 20h BKAG-E).
Trotz der Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 20v BKAG-E) in Form der Benachrichtigung Betroffener sowie der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten halte ich die Ausweitung der Befugnisse angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe und des enormen Mißbrauchspotentials für unverhältnismäßig, falsch und eines Rechtsstaats unwürdig.
Ich möchte Sie bitten, bis zum nächsten Mittwoch über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:
- Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
- für freie Bürger
- für den Rechtsstaat
Bitte teilen sie mir Ihre Meinung und ihre Haltung gegenüber dem BKA-Gesetz mit.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichem Gruß.
Kevin Rick
Sehr geehrter Herr Rick,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihre Besorgnis.
In der Tat finde ich es erfreulich, dass die SPD in Sachsen und anderen Ländern, so auch Rheinland-Pfalz, angekündigt hat, dass Gesetz im Bundesrat nicht ohne weiteres abzuwinken, sondern zuvor genauestens zu prüfen, ob die Änderungen wirklich nötig sind. So finde ich es richtig, dass für alle Fälle eine richterliche Genehmigung vorgesehen bleibt.
Der Abstimmung im Bundestag bin ich –allerdings aus anderen Gründen- ferngeblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB