Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kevin K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Bätzing,
ich habe nur eine bzw. zwei kleine Fragen.
Weshalb steht die Engelstrompete nicht im Betäubungsmittelgesetz?
Weshalb ist sie frei verkäuflich?
Liegt es an der Pharmaindustrie?
Diese Pflanze ruft einen sehr intensiven rausch hervor, welcher auch tödlich verlaufen kann.
Bzw. er WIRD tödlich enden, wenn man sie falsch dosiert.
(1. Frage: weshalb die Pflanze nicht verboten ist u. frei verkäuflich ist.
Damit Sie explizit auf meine fragen eingehen, setze ich alles in Klammern)
2. Wie würden Sie die Engelstrompete mit Cannabis vergleichen?
(2. Frage: Vergleich zwischen Cannabis und der Engelstrompete)
Würde mich für´s Kooperieren sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kambach,
haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Pflanzenteile der Engelstrompete (Brugmansia) können bereits in geringer Dosierung zu starken Sinnestäuschungen, Delirium, Koma und Tod durch Atemlähmung führen. Ich kann daher vor dem Konsum dieser weit verbreiteten Zierpflanze nur warnen. Ihre implizite Forderung, diese in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen, kann ich nachvollziehen. Ich denke aber, dass eine solche Maßnahme immer nur das letzte Mittel sein, um den gewerbsmäßigen Handel einzudämmen, wenn eine Pflanze massenhaft missbraucht wird. Genau darüber liegen im Fall der Engelstrompete aber - im Gegensatz zu Cannabis - keine ernstzunehmenden Hinweise vor. Ein Unterstellen unter das BtMG wäre daher zur Zeit unverhältnismäßig. Übrigens: Die Engelstrompete wird über den Gartenfachhandel vertrieben, die Pharmaindustrie hat mit dem Verkauf der Pflanze nichts zu tun; auf jeden Fall spielen Blumenhändler als Lobbyisten meines Wissens bisher keine große Rolle in der Politik.
Im Ernst: Engelstrompete und Cannabis zu vergleichen, wäre ein wenig wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Engelstrompete kann bei einmaligem Gebrauch tödlich sein, Cannabis kaum. Aber man sollte das zweifellos vorhandene Gesundheits- und Abhängigkeitsrisiko des wiederholten Gebrauchs von Cannabis über einen längeren Zeitraum nicht einfach durch den Verweis auf ein höheres Gesundheitsrisiko (des einmaligen Gebrauchs von Engelstrompete) verharmlosen, wenn einem an der Gesundheit seiner Mitmenschen gelegen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing