Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Recht

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Josef T. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Josef T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in folgendem Artikel der Tagesschau http://www.tagesschau.de/ausland/hanf102.html , las ich, dass die Schweiz nach der gescheiterten Hanfinitiative nun plant, volljährige Kiffer mit Ordnungsbußen zu belegen, statt sie strafrechtlich zu verfolgen. Sogar die SVP, die politisch viel weiter als die SPD liegt, vertritt diese Meinung: "Tony Bortoluzzi von der Schweizerischen Volkspartei SVP: "Das wäre durchaus zu diskutieren. Wir haben immer wieder gesagt, es macht wenig Sinn, einen Polizeiapparat aufzubauen wegen Übertretungen mit dem Cannabis-Konsum. Das ist sinnlos."

Warum wird in der BRD nicht über so einen Gesetzesvorschlag nachgedacht?
Das ganze hätte doch dann sicher keine negative Signalwirkung, da der Bestiz ja weiterhin verboten wäre und für Jugendliche könnte man die alte Rechtspraxis beibehalten.
Der Polizei und den überlasteten Gerichten könnte doch so ein Teil der Arbeit abgenommen werden, und diese könnten sich wieder mehr auf andere Arbeiten konzentrieren. Außerdem könnte man dadurch in einer solch schlechten Finanzsituation sicher einiger an Steueren einsparen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Thielmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Thielmann,

in Deutschland kann schon seit längerem von einer Strafverfolgung abgesehen oder das Strafverfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters gering ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgu ng besteht und er lediglich geringe Mengen zum Eigenverbrauch besitzt, herstellt oder erwirbt. Nach einer Untersuchung des Max-Planck- Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hat die Verabschiedung des §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der die gesetzliche Grundlage hierzu darstellt, nachweislich zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden geführt. Eine vergleichbare Initiative zu der des schweizerischen Pro-Hanf-Komitees zu diesem Zweck ist daher in Deutschland nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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