Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Wolfgang W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
die Tabakindustrie unterläuft das Verbot der Werbung mit beleuchteten, riesigen "Verkaufsregalen."
In England, Neuseeland, Canada und USA gibt es Überlegungen und zum Teil schon Pläne, solche Displays zu verbieten.
Mit wenig Aufwand (Kioskbesitzer müssten einfach die Zigarettenpackungen außer Sichtweite plazieren, kann die Attraktivität herabgesetzt und so das Rauchverhalten vor allem junger Menschen positiv beeinflusst werden.
Warum haben Sie nicht schon längst den Vorschlag gemacht, das zur Schau stellen von Tabakwaren im Einzelhandel zu verbieten?
Sehr geehrter Herr Weege,
ich stimme Ihnen zu, dass durch die Präsentation der Ware im Schaufenster oder bei einem Verkaufspunkt beim Käufer Emotionen ausgelöst und Bedürfnisse geweckt werden können. So finden Spontankäufe gerade auch in der letzten Minute vor dem Zahlen an der Kasse statt. Auch wenn Tabak kein gewöhnliches Produkt ist und der Verkauf von Tabakwaren daher an Personen unter 18 Jahren sowie die Werbung für Tabakwaren im Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften und im Internet verboten ist, gelten bisher keine Werbeverbote für den Verkaufsort - es werden also derzeit keine Werbeverbote unterlaufen, wenn Einzelhändler Tabakwaren zur Schau stellen. Die von Deutschland ratifizierte WHO Framework Convention on Tobacco Control empfiehlt, den direkten Zugriff auf Tabakwaren, zum Beispiel in offenen Verkaufsregalen, einzuschränken. Die Schwerpunkte der Tabakpolitik der Bundesregierung hinsichtlich der Tabakwerbung liegen in der Ausweitung der Werbeverbote im Kino sowie der Plakataußenwerbung sowie in der Einführung bildgestützter Warnhinweise auf Zigarettenpackungen bis zum Ende diesen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing