Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
83 %
10 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Michael B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Michael B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

warum darf man als normaler Bürger keinen Nutzhanf (bei dem jeglicher Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist) anbauen, ohne sich vorher eine Genehmigung holen zu müssen?

Es ist schon eine Anmaßung, einfach so eine komplette Pflanzengattung, die eine jahrtausende alte Kultur hat, zu verbieten, nur weil sie möglicherweise als Rauschmittel zu verwänden wäre. Nutzhanf aber (weniger als 0,3% THC) ist für Rauschzwecke absolut ungeeignet, und dass der Anbau von Nutzhanf (ohne Genehmigung) genauso geahndet wird, wie der von "richtigem Hanf" ist unverhältnismäßig.
Viele Cannabispflanzer wollen oft gar nichts der verbotenen Substanz konsumieren, sondern sich an der schönen (und nützlichen) Pflanze erfreuen, aus der man Gewürze, Samen usw. gewinnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

ob Nutzhanf eine schöne Pflanze ist, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein, das ist letztlich eine ästhetische Frage - aber über Geschmack soll man bekanntlich nicht streiten.
Ihre Empörung über die Erlaubnispflicht zum Nutzhanfanbau kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich ist Hanf eine nützliche Pflanze, sofern er nicht zu Rauschzwecken missbraucht wird. Der Anbau von Nutzhanf ist daher in Deutschland auch nicht verboten, sondern erlaubnispflichtig. Nutzhanf kann von jedem Landwirt angebaut werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen (unter anderem eine bestimmte Betriebsgröße) und der Anbau der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft in Frankfurt am Main angezeigt wird. Auch der Verkehr mit Nutzhanf zur Herstellung von Seilen und Papier, Textilien u.a. bedarf keiner Erlaubnis mehr, sofern die verwendeten Hanfsorten weniger als 0,2% THC enthalten und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Durch die Erlaubnispflicht kann also die wirtschaftliche Nutzung des Hanfs sichergestellt werden; aber zusätzlich können wir außerdem noch alle sicher sein, dass nicht doch vielleicht die eine oder der andere Anbauende (versehentlich) Nutzhanf mit einem höheren THC-Gehalt als 0,2% anbaut oder diesen sogar (versehentlich) verkauft und anderen dadurch (versehentlich) die Möglichkeit gibt, den Nutzhanf zu Rauschzwecken zu missbrauchen und der Produzent sich damit strafbar macht. Ich bin sicher, dass Sie mir als Fürsprecher des Nutzhanfanbaus darin zustimmen, dass dies gegenüber einem ungezügelten Anbau ein Gewinn ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD