Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Stefan G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing
zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:
1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.
2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.
3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge.
Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?
Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Grieser-Schmitz
Sehr geehrter Herr Grieser-Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich unterstütze den Antrag Röspel/Bosbach.
Maßgeblich ist für mich dabei, dass die Patientenverfügung nur Wirksamkeit hat, wenn sie innerhalb einer zeitlichen Nähe zum Geschehen aufgesetzt worden ist. Auch finde ich es wichtig, dass eine qualifizierte und ausreichende Beratung erfolgt.
Grundsätzlich tue ich mich damit sehr schwer, dass jemand „sterben gelassen“ wird. Ich halte menschliches Leben für sehr wertvoll und gottgegeben. Solange es immer noch eine Chance gibt, dass eine Person ihre Meinung über das "sterben wollen" ändert und solange noch medizinische Hoffnung besteht, möchte ich persönlich am Leben erhalten werden und finde dies aus meiner Sicht auch für andere richtig. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass andere Menschen dies anders sehen und ich dies zu akzeptieren habe. Ich meine aber, es sollten dieser Person, die wertvoll ist und das auch bei einer längeren und schweren Krankheit bleibt, vorher Alternativen und Konsequenzen ihrer Entscheidung ausführlich erläutert werden.
Die Ergänzung um eine Vorsorgevollmacht (nicht nur, aber auch medizinisch) halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Mit einer solchen Maßnahme kann man im Fall der Fälle den Angehörigen Schwierigkeiten ersparen. Man sollte sich aber auch hier im Klaren sein, wie weitreichende Folgen eine solche Vollmacht haben kann und sollte der Person, die man bevollmächtigt auch unbedingt vertrauen. Ganz wichtig ist es bei solchen Vollmachten, sie nicht einmal auszufertigen und dann zu vergessen. Zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch die regelmäßige Anpassung an aktuelle Gegebenheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB