Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Gesundheit

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Hanns S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Hanns S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Bätzing!
Im DLF war zu hören, dass Sie dafür sind, Heroinsüchtige mit Stoff auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen (finanziert durch die Pflichtversicherten, nicht die Steuerzahler) zu versorgen? Wie erklären Sie den SPD-Wählern, dass es kein geld mehr für Zahnersatz gibt, alte Menschen ohne Ersparnisse daher nur noch Suppe schlürfen dürfen, dass es kein Geld mehr für Brillen gibt, was ebenfalls soziale Ausgrenzung armer Menschen gibt, dass dann aber das Geld der seit Jahrzehnten Pflichtversicherten für diejenigen herausgeworfen wird, die einfach auf Kosten der Kranken "High" sein wollen? Wollen Sie mit diesem Zynismus Wahlkampf machen? Wieso zahlen wir nicht allein für Entzug, lassen die Stoffbeschaffung aber den Süchtigen organisieren? Wenn es dabei um Vermeidung von Beschaffungskriminalität und Prostitution geht, wieso ist das dann keine allgemeine Staatsaufgaabe, sondern eine Last, die einseitig den Pflichtversicherten der GKV auferlegt werden muss? Ist das die Politik der SPD?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

es tut mir sehr leid, dass ich heute erst dazu komme, Ihnen zu antworten.

Sie fragen nach den Gründen, warum ich mich für die Überführung der diamorphin-gestützten Behandlung in die Regelversorgung eingesetzt habe.

Vorab teile ich Ihnen zu Ihrer Information mit, dass inzwischen der Deutsche Bundestag am 28. Mai 2009 mit breiter Mehrheit ein Gesetz beschlossen hat, das die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der diamorphin-gestützten Behandlung in die Regelversorgung schafft. Das Gesetz regelt u.a., dass Diamorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) - unter engen Voraussetzungen - als Betäubungsmittel im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen verschreibungsfähig wird. Das Gesetz wird in der beschlossenen Fassung dem Bundesrat zugeleitet und dort voraussichtlich am 10. Juli 2009 im Plenum abschließend behandelt werden.

Mit dem Gesetz werden die Ergebnisse einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten klinischen Arzneimittelstudie umgesetzt, die die Behandlung Schwerstopiatabhängiger mit Diamorphin im Vergleich zu einer Behandlung mit Methadon untersucht hat. Die Studie wurde in sieben Städten durchgeführt (Hamburg, Frankfurt/M., Hannover, Köln, Bonn, Karlsruhe und München). Sie belegt die Überlegenheit der Diamorphinbehandlung für die Gruppe der Schwerstabhängigen gegenüber der herkömmlichen Substitutionsbehandlung.

Seit 2008 lagen alle Auswertungen des Bundesmodellprojekts zur diamorphin.gestützten Behandlung (2001-2007) vor. Dabei erwies sich diese Art der Behandlung hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitszustands, der Abstinenz bzw. der Verringerung des Konsums, der verbesserten sozialen Integration langfristig als erfolgreiche Therapie schwerstabhängiger Heroinkonsumenten.

Dieses Ergebnis wurde durch eine Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 23. März 2009 erneut bestätigt. Die große Mehrheit der Stellungnahmen befürwortete, die diamorphin-gestützte Substitutionstherapie als zusätzliche Behandlungsoption für eine kleine Gruppe von insgesamt schätzungsweise 1.500 - 3.000 schwerstkranken Heroinabhängigen anzubieten. Auch die betroffenen Städte haben sich parteiübergreifend einhellig dafür ausgesprochen.

In meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die die diamorphin-gestützte Behandlung in die Regelversorgung überführt wird. Denn ich bin der Auffassung, dass diese Behandlungsform therapeutisch sinnvoll das Drogenhilfesysstem für langjährig Heroinabhängige ergänzt. Zu Ihrer geäußerten Kritik gebe ich Ihnen zu bedenken, dass durch diese Art der Behandlung das Überleben der kleinen Gruppe von Schwerstopiatabhängigen gesichert wird, denen anders nicht geholfen werden kann. Dadurch geben wir ihnen wieder eine Perspektive für ihr Leben.

Vor dem Hintergrund, dass Sucht eine behandlungsbedürftige Krankheit ist, geht es jetzt darum, die Abrechnungen der ärztlichen Behandlungskosten und der Medikamente im Rahmen der diamorphingestützten Behandlung als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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