Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Peter S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing.
Erklären Sie mir bitte folgende Ungereimtheiten Ihrer Drogenpolitik:
1.) In Ihrem Wahlkreis findet in Steinebach/Sieg jährlich das sogenannte Zusselfest statt (http://www.zusselfest.de/). Bei diesem "Mannschaftssport" geht es darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Alkohol zu konsumieren. Zitat aus den Regeln: "36 Mannschaften starten gegeneinander im k. -o. System".
Wie stehen sie zu diesem Event - zumal es in Ihrem Wahlkreis stattfindet? Warum wird so etwas staatlich gefördert durch bereitstellen des Veranstaltungsortes, kostenloser Werbung im Mitteilungsblatt der Gemeinde und anbringen von z.B. Internetverknüpfungen auf der Verbandsgemeindehomepage?
2.) Warum muss die Allgemeinheit (in Form der Krankenkassen) dafür einstehen, wenn jemand nach Alkoholkonsum ärztlicher Hilfe bedarf? Bitte verstehen Sie mich richtig: ich bin nicht dafür die Hilfe in diesen Fällen zu verweigern. Mich stört nur, dass ich als Sporttaucher oder Drachenflieger Zusatzversicherungen wegen erhöhten Risikos abschließen muss - das Nervengift Ethanol aber ohne "Gefährdungszulage" einfach so zum Spass konsumieren kann.
Mein Gedanke ist kein Ruf nach Prohibition - jeder soll tun und lassen können was er möchte: dann aber auch die Konsequenzen alleine tragen.
Danke für´s lesen und beantworten meiner Frage!
Sehr geehrter Herr Schütz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Zusselfest ist mir durchaus dem Namen und seinem Ruf nach bekannt. Weder das Motto, noch die Förderung finde ich besonders erfreulich. Ich bin jedoch nicht die Kommune vor Ort, die der richtige Ansprechpartner für Ihre Frage wäre und dieser gegenüber auch nicht weisungsberechtigt. Ich würde mich aber freuen, wenn Sie Ihre Bedenken auch gegenüber dem Landkreis Altenkirchen, der Verbandsgemeinde Gebhardshain und der Ortsgemeinde Steinebach zu erkennen geben würden.
Zur Bewertung möchte ich ergänzen:
Solange lediglich Erwachsene Menschen ein solches Verhalten zeigen, finde ich dieses falsch. Aber der Eingriff in die freie Entscheidung selbstverantwortlicher Menschen ist immer mit besonderer Vorsicht zu handhaben. Die Selbstverantwortung dahingehend zu stärken, sich darüber Gedanken zu machen, welche Wirkung z.B. eine solche Werbung und eine solche Veranstaltung auf Kinder und Jugendliche hat und auch zu überlegen, warum ein solches Verhalten bei manchen Menschen offensichtlich notwendig zu sein scheint, um sich gut zu fühlen, darin sehe ich meine Aufgabe. Ich propagiere daher bei Alkohol maßvollen Genuss.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu den Kosten einer Zusatzversicherung gehe ich davon aus, dass Sie eine Unfallzusatzversicherung meinen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte es meines Erachtens solche Zuschläge nicht geben.
Bei der Unfallversicherung ist dies aber folgerichtig. Der Konsum von Alkohol allein führt nicht zu einem Unfall. Die genannten Sportarten können einen solchen aber zur Folge haben. Natürlich kann ich auch verunfallen, wenn ich vorher Alkhohl getrunken habe. Wenn ich mich aber grob fahrlässig verhalte, z.B. mit unzulässigem Alkohol Auto fahre, und es dabei zum Unfall kommt, erhalte ich im Ausgleich im Regelfall keine Leistungen aus der Versicherung. Der Alkoholmissbrauch ist also keinesfalls besser gestellt, als die Extrem(eren)sportarten. Zudem gibt es wohl bei der Unfallversicherung auch erhebliche Unterschiede bei den Bedingungen, da manche Risikosportarten mit abdecken und andere dies mit Zuschlägen belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB