(...) selbstverständlich gehe ich davon aus, dass allgemein durch die Reduzierung des Cannabiskonsums auch die Gewinnspanne der am Handel mit Cannabis Beteiligten erheblich schrumpft. Nach den Zahlen der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Auklärung 2008 sind wir mit unserer Drogen- und Suchtpolitik auf dem richtigen Weg. (...)
(...) Der Konsum ist ja legal, nur wo soll man es legal kaufen?" erwähnen Sie leider nur das Verbot des Handels mit Cannabis. Wie im Betäubungsmittelgesetz nachzulesen, ist das gesetzliche Cannabisverbot aber weitaus umfangreicher und umfasst auch unerlaubten Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, In-Verkehr-Bringen, Erwerb oder sonstiges Verschaffen. Auch wenn der Konsum von Cannabis also, wie Sie richtig bemerken, im Gesetzestext nicht explizit verboten - und insoweit der potentielle Cannabiskonsument auch nicht "kriminalisiert" - ist, war es doch ganz eindeutig nicht Absicht des Gesetzgebers, einen solchen, risikobehafteten Konsum von Cannabis in irgendeiner Weise zu fördern. (...)
(...) Da die Hersteller von "Dronabinol" bisher in Deutschland keinen Zulassungsantrag gestellt haben, über den hätte entschieden werden können, handelt es sich bei "Dronabinol" nicht um ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. (...)
(...) Ihnen wird auch bekannt sein, dass die rechtlichen Konsequenzen der Babyklappe für die Eltern bislang nicht vollständig geklärt und diese politisch nicht unumstritten sind. Unstreitig ist aber, dass Eltern für Kinder, die sie gezeugt haben, Unterhalt zu leisten haben. (...)
(...) Der mit Ihrer Fragestellung angesprochene "ehrliche Vergleich der Schädlichkeit von Cannabis mit der von legalen Drogen" stellt die Forderung nach einer "vergleichenden Schädlichkeitsabwägung" auf. Wie ich wiederholt betonte, lehne ich eine solcherart geführte Gegenüberstellung verschiedener Suchtmittel ab, da sie für das im subjektiven Ergebnis als "weniger schädlich" empfundene Suchtmittel als verharmlosend wirken können. Ich hoffe, dass Sie mit mir in der Auffassung übereinstimmen, dass es notwendig ist, über die mit dem Konsum jeglicher Suchtmittel verbundenen gesundheitlichen Gefahren aufzuklären. (...)
(...) Da die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer liegt, rege ich an, sich mit Ihren Überlegungen zur alternativen Installation von Luftreinhaltetechnik in gastronomischen Betrieben auch an ihre Landesregierung zu wenden. Ich selbst würde einen gesetzlichen Nichtraucherschutz durch ein ausnahmefreies Rauchverbot, wie er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform möglich bewertet wurde, präferieren und eine solche Lösung im Vergleich zu Ihrem alternativen Vorschlag weder als "teure" noch als "schädliche Sache" betrachten. (...)