(...) Zu den freiwilligen Selbstverpflichtungen der Tabakindustrie zählen unter anderem eine Begrenzung der Größe und Dichte von Plakatwerbung, die Übernahme von gesetzlichen Warnhinweisen in Anzeigen- und Plakatwerbung sowie Verpflichtungen, keine Plakatwerbung im werblichen Wirkungsbereich von Schulen und Jugendzentren oder in Sportstätten zu installieren. (...)
(...) Mein Wunsch ist es, Raucher für die Folgen ihres Verhaltens zu sensibilisieren und zu einem Umdenken zu bewegen. Dem dienen Aufklärungskampagnen wie zum Beispiel die "rauchfrei-Kampagne" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (...)
(...) der UNODC diese Auffassung teilen, ist fraglich. Der "Lancet"-Artikel schildert zwar das Delphi-Verfahren für die Priorisierung der Drogen ausführlich; unklar bleibt allerdings, wer zu den jeweils 8-16 Experten eingeladen wurde, die als Gruppe je eine Droge nach den zuvor erstellten Kriterien zu bewerten hatten. Angenommen, die Gefährlichkeitshierarchie der britischen Studie würde übernommen - dann wäre es naheliegend Alkohol und Tabak noch strenger als bisher zu regulieren. (...)
(...) sie fragen, "warum warnen wir denn vor Geschlechtskrankheiten die sich wieder vermehrt unter Jugendlichen verbreiten?". Ich will versuchen, Ihre Frage zu beantworten: Die Liebe selbst ist allgemeiner Bestandteil des menschlichen Lebens und daher glücklicherweise (!) keinesfalls präventiv zu verbieten. Im Gegenteil, Künstler aller Epochen beschreiben das Glück erfüllter Liebe .... (...)
(...) Sie haben in diesem Forum mit Ihren Beiträgen vom 15.08.2007 und vom 20.08.2007 mehrfach zum Thema "Rauchen" nachgefragt. Nachfolgend meine Antwort zu Ihren aktuellen Fragen: Die Einschätzung, ob es sich beim Rauchverbot in Gaststätten um eine erfolgreiche Maßnahme handelt, möchte ich nicht von einer "Rauchopfer-Zahl" abhängig machen. Ein Erfolg des Rauchverbots in Gastbetrieben ist für mich solcherart nicht meßbar. (...)
(...) ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. Darüber hinaus wäre ein solches Verbot auch politisch nicht durchsetzbar und im übrigen auch praktisch nicht umsetzbar. (...)