(...) Ich bin Nichtraucherin und setze mich für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens ein. Und ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit anderer in geschlossenen Räumen rauchen, diesen durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. (...)
(...) ein bundesweit generelles Rauchverbot auf Schulgelände und bei Schulveranstaltungen kann von der Bundesregierung aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes nicht erlassen werden. Bei der Ministerkonferenz der Länder zum Nichtraucherschutz im Februar diesen Jahres stimmten die Länder darin überein, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens gesetzliche Regelungen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Gesetzgebungskompetenzen erforderlich sind. (...)
Sehr geehrter Herr Morgenstern,
(...) Ihre Annahme, dass einem "Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden (kann), wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird" deckt sich so pauschal nur teilweise mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. (...)
(...) Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar. (...)
(...) Dabei werden die gesetzlichen Regelungen entweder als zu restriktiv oder aber als nicht ausreichend restriktiv bewertet. Die Bundesregierung und auch ich setzen uns für einen umfassenden Nichtraucherschutz ein. Im Dezember 2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, umfassende Rauchverbote in ihrem unmittelbaren Kompetenzbereich umzusetzen. (...)