(...) ein bundesweit generelles Rauchverbot auf Schulgelände und bei Schulveranstaltungen kann von der Bundesregierung aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes nicht erlassen werden. Bei der Ministerkonferenz der Länder zum Nichtraucherschutz im Februar diesen Jahres stimmten die Länder darin überein, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens gesetzliche Regelungen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Gesetzgebungskompetenzen erforderlich sind. (...)
Sehr geehrter Herr Morgenstern,
(...) Ihre Annahme, dass einem "Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden (kann), wenn ihm nachgewiesen wird, dass er regelmäßig Cannabis konsumiert, bzw. bei ihm eine geringe Menge eines Cannabisproduktes gefunden wird" deckt sich so pauschal nur teilweise mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. (...)
(...) Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar. (...)
(...) Dabei werden die gesetzlichen Regelungen entweder als zu restriktiv oder aber als nicht ausreichend restriktiv bewertet. Die Bundesregierung und auch ich setzen uns für einen umfassenden Nichtraucherschutz ein. Im Dezember 2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, umfassende Rauchverbote in ihrem unmittelbaren Kompetenzbereich umzusetzen. (...)
(...) Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Belastung durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. Ein uneingeschränktes Rauchverbot auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen käme einem Schildbürgerstreich gleich, falls man nicht in dem unter freiem Himmel angrenzenden öffentlichen Raum das Rauchen ebenfalls verbieten würde. Und wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Patzwald am 03.08.2007 betonte, geht es uns um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen und nicht um die Ächtung von Rauchern. (...)
