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Anfrage zu Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 – Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

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Sabine Dittmar
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Frage von Holm S. •

Anfrage zu Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 – Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 02.07. plant die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wer künftig ein „berechtigtes Interesse” nachweisen muss, braucht Vorwissen über Missstände, bevor er danach fragen darf, das ist logisch zirkulär. Redaktionen und NGOs werden als juristische Personen vollständig ausgeschlossen, Gebühren steigen ins 4-stellige.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte nennt das „Abschaffung der Informationsfreiheit”. FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik”. Das widerspricht zudem dem Koalitionsvertrag, der einen „Mehrwert für Bürger” versprach.

Alle anderen 33 Punkte sind umkehrbare Sachpolitik. Dieser beschädigt die Kontrolle selbst und zwar dauerhaft.

Meine Fragen: Stimmen Sie Punkt 32 zu? Falls nein: Was tun Sie konkret in der SPD-Fraktion dagegen?

Ich bitte um eine persönliche, inhaltliche Antwort.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar MdB

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